Das Bundesverfassungsgericht setzt den Sicherheitsbehörden enge Grenzen, die Rechner sind aber nicht tabu. Die Koalition will nun rasch einen Gesetzentwurf vorlegen. Doch die Hürden für die Online-Durchsuchung könnten dann so hoch sein, dass sie in der Fahnderpraxis kaum noch anwendbar ist.
BERLIN. Die Internetwirtschaft hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum heimlichen Ausspähen von Computern begrüßt: „Jetzt haben wir eine Grundlage für künftige Debatten um Sicherheit und Informationstechnik“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) äußerte sich ähnlich: „Auf dem Spiel steht nicht zuletzt das Vertrauen in die Nutzung des Internets und der neuen Medien“, mahnte Eco-Chef Michael Rotert.
Die Karlsruher Richter hatten das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt und der Ausspähung von Computern sehr enge Grenzen gesetzt. Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte bei der Urteilsverkündung, die Entscheidung weise „weit über den konkreten Fall“ hinaus (Az: 1 BvR 370/07).
Wegen der rasanten Weiterentwicklung der Technik sei die Privatsphäre des Menschen heute nicht mehr ausreichend vom Grundgesetz geschützt, sagte Papier. Die Richter schrieben in ihrem 106 Seiten starken Urteil daher ein neues Grundrecht fest, das die Vertraulichkeit von Computerdaten garantiert. Dieses Grundrecht schränkt nicht nur die Ausspähung des heimischen Computers ein, die das Gericht als besonders schweren Eingriff wertet. Es könnte auch Konsequenzen für die Vorratsdatenspeicherung haben, die ebenfalls in Karlsruhe auf dem Prüfstand steht.
Infografik: Wie das Ausspähen funktioniert
Computer dürfen demnach von Verdächtigen mit Spionageprogrammen nur dann ausgeforscht werden, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien und auch dann nur mit Zustimmung eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden. Damit orientierten sich die Richter an der Regelung zur Wohnraumüberwachung. Laut dem Urteil müssen die Ermittler alle technischen Möglichkeiten nutzen, um Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung auszusparen.
Da sich dies beim Ausspähen eines Computers aber praktisch nicht vermeiden lasse, müssten unerlaubt erfasste private Dateien sofort gelöscht werden. Zugleich gibt das Urteil den Ermittlern freie Hand, sich unter falscher Identität in Internetforen einzuklinken. Sie dürfen jedoch keine Passwörter knacken, um sich in geschlossene Chats oder E-Mail-Postfächer einzuschleichen.
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Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich optimistisch. Aus seinem Umfeld verlautete, dass Schäuble die Entscheidung Karlsruhes angesichts des lückenhaften Gesetzestextes erwartet hatte. Der Gesetzentwurf Schäubles sehe dagegen einen „Richtervorbehalt und eng gefasste Rechtsbegriffe“ vor. Zudem wäre auf Bundesebene nicht der Verfassungsschutz, sondern das Bundeskriminalamt zuständig, hieß es. Schäuble kündigte die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs an.
Wirklich zufrieden aber kann der Minister mit dem Urteil nicht sein. Wie beim großen Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten, dass es in der Fahnderpraxis kaum noch anwendbar ist, fürchten seine Fachleute.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte ihre Kooperationsbereitschaft. Die beiden Kabinettskollegen hatten sich in den vergangenen Monaten heftige Auseinandersetzungen in Sachen Online-Durchsuchungen geliefert. Das bisher von der SPD blockierte neue BKA-Gesetz könne in sechs bis acht Wochen im Kabinett sein, kündigte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz an.

