Das eigentlich zu behandelnde Gesetz aus NRW bezeichneten die Richter als nichtig, weil es verfassungswidrig sei. Nach dem NRW-Gesetz durfte der Landesverfassungsschutz E-Mails oder Internet-Chats beobachten. Die Behörden konnten auf Festplatten gespeicherte Daten ausspionieren. Auch der Zugriff auf Internet-Telefonate war erlaubt. Das, so der Tenor der heutigen Grundsatzentscheidung, geht viel zu weit. Damit gab der Erste Senat den Verfassungsbeschwerden einer Online-Journalistin, eines Mitglieds der Partei Die Linke und dreier Rechtsanwälte statt, darunter der FDP-Politiker Gerhart Baum.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zeigte sich optimistisch. Aus seinem Umfeld verlautete, dass Schäuble die Entscheidung Karlsruhes angesichts des lückenhaften Gesetzestextes erwartet hatte. Der Gesetzentwurf Schäubles sehe dagegen einen „Richtervorbehalt und eng gefasste Rechtsbegriffe“ vor. Zudem wäre auf Bundesebene nicht der Verfassungsschutz, sondern das Bundeskriminalamt zuständig, hieß es. Schäuble kündigte die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs an.
Wirklich zufrieden aber kann der Minister mit dem Urteil nicht sein. Wie beim großen Lauschangriff wird ein mögliches Gesetz so viele Hürden enthalten, dass es in der Fahnderpraxis kaum noch anwendbar ist, fürchten seine Fachleute.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte ihre Kooperationsbereitschaft. Die beiden Kabinettskollegen hatten sich in den vergangenen Monaten heftige Auseinandersetzungen in Sachen Online-Durchsuchungen geliefert. Das bisher von der SPD blockierte neue BKA-Gesetz könne in sechs bis acht Wochen im Kabinett sein, kündigte SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz an.

