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03.12.2008 
Gerichtsurteil

Übernahme-Träume von Springer zurecht gestoppt

Hiobsbotschaft des Oberlandesgerichts Düsseldorf für Axel Springer. Denn dessen Urteil lautet: Das Kartellamt hat dem Medienkonzern zurecht eine Übernahme der Fernsehsender-Gruppe ProSiebenSat1 untersagt. Die Beschwerde von Springer wurde abgewiesen.

Satellitenschüsseln von Pro Sieben Sat 1. Foto: ReutersLupe

Satellitenschüsseln von Pro Sieben Sat 1. Foto: Reuters

HB DÜSSELDORF. Die Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 Media durch den Medienkonzern Axel Springer ist laut einem Gerichtsurteil zurecht untersagt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gab am Mittwoch dem Bundeskartellamt recht.

Das Kartellamt hatte die milliardenschwere Fusion Anfang 2006 gestoppt. Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, der Zusammenschluss hätte auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen zu einer nicht genehmigungsfähigen Marktmacht geführt.

Springer hatte seine Pläne nach dieser Entscheidung zwar aufgegeben, aber gleichwohl geklagt, um für mögliche künftige Fusionen Rechtssicherheit zu bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese Beschwerde als unzulässig erklärt, da es nach der Aufgabe des Fusionsplans nun kein Feststellungsinteresse mehr gebe.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hatte daraufhin 2007 jedoch entschieden, dass die Klärung der Rechtsfrage sehr wohl noch von Interesse sein könne. Der jetzige ablehnende Beschluss des Düsseldorfer Gerichts hat daher eine gewisse Signalwirkung für mögliche künftige Fusionspläne.

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