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Verfahren: Motorola-Patentklage gegen Apple abgewiesen

Nach mehreren Patent-Rückschlägen in Deutschland konnte Apple am Freitag aufatmen: Das Mannheimer Landgericht sah keine Verletzung eines Motorola-Patents für den Mobilfunkstandard.

Der US-Handykonzern Motorolascheiterte mit seiner dritten Patentklage gegen Apple. Quelle: Reuters
Der US-Handykonzern Motorolascheiterte mit seiner dritten Patentklage gegen Apple. Quelle: Reuters

Mannheim/BerlinNach zwei Erfolgen ist der US-Handykonzern Motorola mit seiner dritten Patentklage gegen Apple in Mannheim gescheitert. Das Landgericht erkannte am Freitag keine Verletzung des betroffenen Patents zur Mobilfunktechnik UMTS durch Apple-Geräte an. In zwei vorherigen Verfahren hatte das Landgericht Motorola Recht gegeben.

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Apple hatte vergangene Woche bereits die Folgen der ersten Entscheidung zu einem Patent für den Funkstandard GRPS gespürt: Das Unternehmen musste zeitweise den Internet-Verkauf mehrerer iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland stoppen. Motorola hatte nach dem Urteil von Dezember ein Verkaufsverbot gegen die für den deutschen Online-Store zuständige irische Apple-Tochter angestrengt. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe als Berufungsinstanz setzte das Verkaufsverbot wenige Stunden später vorläufig aus.

Am Freitag vergangener Woche gewann Motorola auch ein zweites Patentverfahren in Mannheim, bei dem es um Apples Online-Speicherdienst iCloud und darauf zugreifende Geräte ging. Wie inzwischen bekannt wurde, klagt Motorola mit den drei Patenten auch gegen die deutsche Apple-Tochter, die die Apple-Stores in den Innenstädten betreibt. Zu diesen Klagen am Landgericht Düsseldorf wurden bisher noch keine Anhörungstermine angesetzt.

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Wie der deutsche Patentexperte Florian Müller erläuterte, wurde das UMTS-Patent (Europäische Patentnummer 1053613) nur von Motorola als unverzichtbar für den Standard erklärt, aber nicht von den zuständigen Organisationen. Motorola habe keinen eindeutigen Beweis vorbringen können, dass das Patent in Apple-Geräten verletzt werde. Der Richter schloss entsprechend nicht aus, dass Apple die UMTS-Technik auch umsetzen könnte, ohne Motorola-Rechte zu verletzen. Bei den Klagen in Düsseldorf könnte sich Motorola aber auch mit diesem Patent noch durchsetzen, betonte Müller.

Zuletzt wurde bekannt, dass Motorola eine Lizenzgebühr von 2,25 Prozent für die sogenannten Standard-essentiellen Patente verlangt. Im Fall von Apples iPhones und iPads ginge es dabei um Milliarden. Die Verfahren zwischen Apple und Motorola sind Teil weltweiter Patentstreitigkeiten in der Mobilfunk-Branche, bei dem besonders oft Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android im Visier stehen. Google ist gerade dabei, den Mobilfunk-Pionier Motorola zu übernehmen, um das Patentarsenal hinter Android zu stärken.

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Apple versucht, klarere Regeln für Patente durchzusetzen, die Kernbestandteil von Industriestandards sind. Laut einem Brief an das europäische Standardisierungsgremium ETSI schlägt Apple vor, dass Urteile zu solchen Patenten nicht für Verkaufsverbote genutzt werden dürften. Außerdem will Apple, dass bei der Berechnung der Lizenzforderungen berücksichtigt wird, welchen Anteil das Unternehmen am gesamten Patentpool hat.

Für Patente, die ETSI (European Telecommunications Standards Institute) als unverzichtbar für die Umsetzung eines Standards einstuft, gelten jetzt schon besondere Regeln. Die Konditionen, zu denen solche Patente lizenziert werden müssen, sind unter der Abkürzung FRAND bekannt - Fair, Reasonable and Non-Discriminatory. Also: Der vom Patenthalter geforderte Preis muss fair, angemessen und nicht diskriminierend sein. In der Praxis gibt es allerdings immer wieder Streit darüber, was in einzelnen Fällen als fair und angemessen gelten soll.

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