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16.09.2008 
Wettbewerbsbehinderung

Vodafone verklagt Telefónica

von Sandra Louven

Der britische Mobilfunker Vodafone verklagt seinen spanischen Konkurrenten Telefónica Moviles auf Schadensersatz in Höhe von 670 Mill. Euro. Die Briten werfen der dem iberischen Telefonkonzern vor, in den Jahren 1995 bis 1999 seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben und damit der Vodafone-Tochter Airtel den Markteintritt in Spanien erschwert zu haben.

DÜSSELDORF. Vodafone besaß damals einen Minderheitsanteil an Airtel, heute ist das Unternehmen ganz im Besitz der Briten und heißt Vodafone Spanien.

Der oberste spanische Gerichtshof hat Vodafone in der Sache bereits im Mai 2006 Recht gegeben. Damals stellte das Gericht fest, dass Telefónica gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat. In einem zweiten Schritt muss das Gericht jetzt über die Höhe der Schadenersatzforderung von Vodafone entscheiden.

Die Briten errechnen sie aus den Einnahmen, die Airtel dadurch entgangenen sind, dass das Unternehmen in Spanien weniger Kunden gewonnen hat, als es ohne die Behinderungen durch Telefónica hätte haben können. Telefónica hat damals exklusive Verträge mit Einzelhändlern geschlossen, die es Rivalen schwer machten, ihre Produkte über dieselben Einzelhändler an den Markt zu bringen.

Der Streit ist nicht der erste Fall, in dem Telefónica Wettbewerbsbehinderung vorgeworfen wird. Bereits im vergangenen Sommer verdonnerte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Telefónica zu einem Bußgeld von 152 Mill. Euro, weil das Unternehmen von 2001 bis 2006 DSL-Anbieter mit überhöhten Vorleistungspreisen rechtswidrig behindert hat. Die Strafe damals war die höchste, die die EU jemals einem Unternehmen wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auferlegt hat.

Im aktuellen Fall muss sich Telefónica nun zunächst zu der Vodafone-Forderung äußern. Anschließend entscheidet das Gericht. Die Spanier können gegen die Entscheidung dann aber Berufung einlegen. Beobachter rechnen damit, dass es noch zwei bis drei Jahre dauern kann, bis in der Sache ein endgültiges Urteil gefällt wird.

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