
DÜSSELDORF. Über die Anklage werde vermutlich noch vor Ostern entschieden, sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel dem Handelsblatt. Das hänge davon ab, ob der Ermittlungsrichter den Hauptbelastungszeugen, den Staranwalt Michael Hoffmann-Becking, zu einer Aussage zwingt. Apostel erwartet dessen Entscheidung in den nächsten Tagen.
Hoffmann-Becking hat Zumwinkel und Ricke 2005 beraten, als die Telefondaten erhoben wurden. Der Anwalt hat Zumwinkel und Ricke schwer belastet, beruft sich inzwischen aber auf seine Schweigepflicht. „Die Aussage von Hoffmann-Becking ist ein zentraler Punkt in den Ermittlungen“, sagte Apostel. Muss er aussagen, wird Zumwinkel vermutlich angeklagt. Um Ricke anzuklagen, reichen die Beweise aber offenbar nicht.