
Held oder Schurke? An Kim Dotcom scheiden sich die Geister. Sein Speicherdienst Megaupload lockte täglich Millionen von Nutzern, bis US-Behörden ihn schlossen. Hollywood und die Musikbranche halten ihn für einen Verbrecher, der mit illegalen Kopien reich wurde. Er selbst geriert sich als Kämpfer für die Freiheit des Internets und gegen „Copyright-Extremisten“. Wer sich im Internet umschaut – etwa bei Twitter –, weiß: Nicht wenige Nutzer kaufen ihm das ab.

Der gebürtige Kieler lebt in Neuseeland – in einem gemieteten Anwesen, das er „Dotcom Mansion“ nennt. Dieses war im Januar 2012 Ort einer spektakulären Polizeiaktion.

Der Speicherdienst Megaupload war bis zu seiner Schließung eine der beliebtesten Websites der Welt: Zu Spitzenzeiten verzeichnete das Portal täglich 50 Millionen Besucher. US-Behörden warfen den Betreibern vor, die Nutzer zur Verbreitung illegaler Kopien animiert und beanstandete Inhalte nicht oder nur langsam entfernt zu haben. Im Januar 2012 gingen sie gegen Megaupload vor.

„Warnung vor Piraterie“: US-Behörden ließen Megaupload im Januar 2012 vom Netz nehmen. Besucher wurden darauf hingewiesen, welche Gesetze die Betreiber gebrochen haben sollen. Auch in Neuseeland ging die Polizei gegen Kim Dotcom vor.

Streifenwagen vor dem Anwesen von Kim Dotcom: Die Polizei in Neuseeland durchsuchte im Januar 2012 die Villa des Unternehmers, beschlagnahmte Gegenstände im Wert von umgerechnet 3,7 Millionen Euro und nahm den Deutschen sowie mehrere seiner Mitarbeiter fest. Dotcom versteckte sich in einem sogenannten „Panikraum“ – vergeblich: Die Polizei verschaffte sich mit Vorschlaghämmern Zutritt.

Die Polizei beschlagnahmte auch diverse Autos von Kim Dotcom – hier eines mit dem provokanten Nummernschild „Mafia“ (andere Wagen hatten die Kennzeichen „God“ und „Police“). Pikant: Das Oberste Gericht in Neuseeland erklärte die Razzia später für rechtswidrig. Der Durchsuchungsbeschluss sei zu allgemein formuliert und damit ungültig gewesen. Dotcom erhielt zumindest einen Teil seines konfiszierten Vermögens zurück. Zudem belegten Gerichtsdokumente, dass der Deutsche vor der Festnahme Ziel einer illegalen Abhöraktion des neuseeländischen Geheimdienstes GCSB war.

Nach der Razzia der neuseeländischen Polizei verbrachte Dotcom rund einen Monat in Haft – hier ist er bei einem Gerichtstermin in Auckland zu sehen. Er sei wie ein „verurteilter Krimineller“ behandelt worden, beklagte Dotcom später. Im Februar 2012 kam er auf Bewährung frei. Der Richter verhängte allerdings strenge Auflagen für einen Hausarrest, die später etwas gelockert wurden.

Medienereignis Kim Dotcom: Die spektakuläre Festnahme des Unternehmers machte große Schlagzeilen, ebenso die juristischen Verwicklungen um das rechtswidrige Vorgehen der Behörden.

Die Welt, wie Kim Dotcom sie sieht: Über Twitter meldet sich der gebürtige Deutsche fast täglich zu Wort. Als @KimDotcom verbreitet er Informationen zu seinem neuen Speicherdienst Mega und inszeniert sich als Kämpfer für die Freiheit des Internets.

In Deutschland ist Kim Dotcom kein unbeschriebenes Blatt, er stand mehrfach vor Gericht – damals noch unter seinem Geburtsnamen Kim Schmitz. Die Ermittler warfen ihm unter anderem Computerbetrug und Insider-Handel mit Aktien vor. Heute distanziert sich der Unternehmer von seinen damaligen Handlungen.
Held oder Schurke? An Kim Dotcom scheiden sich die Geister. Sein Speicherdienst Megaupload lockte täglich Millionen von Nutzern, bis US-Behörden ihn schlossen. Hollywood und die Musikbranche halten ihn für einen Verbrecher, der mit illegalen Kopien reich wurde. Er selbst geriert sich als Kämpfer für die Freiheit des Internets und gegen „Copyright-Extremisten“. Wer sich im Internet umschaut – etwa bei Twitter –, weiß: Nicht wenige Nutzer kaufen ihm das ab.
Wellington/San FranciscoDer von der US-Justiz wegen Urheberrechtsverstößen verfolgte deutsche Internet-Unternehmer Kim Dotcom wirft amerikanischen Internetgiganten nun selbst den Bruch seiner Urheberrechte vor. Er erwäge Schritte gegen Twitter, Google, Facebook und Co., weil diese von ihm erfundene Sicherheitsmaßnahmen nutzten, teilte er am Donnerstag mit. „Ich könnte sie anzeigen, wegen dem, was die USA gegen mich unternommen haben.“
Kim Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, droht die Auslieferung aus Neuseeland an die USA. Er ist derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß. Die US-Behörden werfen ihm vor, mit seinem inzwischen abgeschalteten Onlinedienst Megaupload massiv von der Verbreitung illegaler Raubkopien profitiert zu haben.
Im Internet veröffentlichte er nun ein US-Patent aus dem Jahre 2000 für ein zweistufiges Authentifizierungsverfahren. Twitter hatte erst am Mittwoch bekanntgegeben, als Reaktion auf verheerende Hackerangriffe ein derartiges Verfahren einzuführen.
In den vergangenen Wochen hatten Hacker unter anderem die Twitter-Zugänge der Nachrichtenagenturen AFP und AP sowie der Zeitung „Financial Times“ geknackt. Auf einem gehackten AP-Account wurde die Meldung verbreitet, US-Präsident Barack Obama sei bei einem Anschlag verletzt worden. Das hatte zu heftigen Kursausschlägen an den Märkten geführt.
19.1. Die US-Behörden werfen Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vor und veranlassen, dass die Website vom Netz genommen wird.
20.1. Polizisten durchsuchen das Anwesen von Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Kim Schmitz) in Coatesvilla nördlich der neuseeländischen Stadt Auckland und nehmen diesen, zwei weitere Deutsche und einen Niederländer fest. Die US-Justiz verlangt die Auslieferung der Beschuldigten. Beschlagnahmt werden Gegenstände und Geld im Wert von umgerechnet 3,7 Millionen Euro. Aus Protest legen Hacker aus dem Umfeld der Anonymous-Bewegung Webseiten des FBI, des US-Justizministeriums und der Musikindustrie lahm.
21.1. Zollfahnder durchsuchen Büros und Luxushotels in Hongkong.
25.1. Ein Richter in Wellington lehnt eine Freilassung Dotcoms gegen Zahlung einer Kaution ab und begründet dies mit erhöhter Fluchtgefahr.
26.1. Zwei führende Mitarbeiter von Megaupload, ein Deutscher und ein Niederländer, kommen gegen Zahlung einer Kaution frei.
30.1. Die US-Staatsanwaltschaft kündigt die Löschung der Megaupload-Daten in den Rechenzentren von IT-Dienstleistern an.
3.2. Ein Richter in Auckland bestätigt die Entscheidung, dass Dotcom weiter in Haft bleiben soll.
15.2. Auch der zweite deutsche Megaupload-Mitarbeiter wird gegen Zahlung einer Kaution freigelassen.
22.2. Kim Dotcom wird nach einmonatiger Haft gegen Zahlung einer Kaution freigelassen. Der Richter verhängt strenge Auflagen für einen Hausarrest.
22.3. Ein Richter räumt Dotcom die Möglichkeit ein, monatlich auf eine begrenzte Menge Geld aus seinem Vermögen zuzugreifen und erlaubt ihm die Nutzung eines Autos.
2.4. Die Bedingungen für den Hausarrest werden weiter gelockert, Dotcom darf nun auch wieder das Internet nutzen.
28.6. Das Oberste Gericht in Neuseeland erklärt die Razzia auf dem Megaupload-Anwesen für rechtswidrig. Der Durchsuchungsbeschluss gegen Dotcom sei zu allgemein formuliert und damit ungültig gewesen.
10.7. Die neuseeländische Justiz verschiebt den im August geplanten Termin für eine erste Anhörung zum Auslieferungsantrag der USA auf 2013.
18.7. Nach einer kritischen Äußerung zu den USA gibt der zuständige Richter im Auslieferungsverfahren, David Harvey, den Fall ab.
29.8. Dotcom erhält einen Teil seines konfiszierten Vermögens zurück.
25.9. Gerichtsdokumente belegen, dass Dotcom vor seiner Festnahme Ziel einer illegalen Abhöraktion des neuseeländischen Geheimdienstes GCSB war. Für den Einsatz gegen einen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung gab es keine rechtliche Grundlage.
27.9. Der neuseeländische Ministerpräsident John Key entschuldigt sich bei Dotcom wegen der illegalen Abhöraktion des Geheimdienstes.
26.9. Dotcom kündigt in einem YouTube-Video einen neuartigen Internet-Musikdienst mit dem Namen Megabox an.
6.12. Eine Richterin räumt Dotcom das Recht ein, den Geheimdienst wegen der illegalen Abhöraktion auf Schadenersatz zu verklagen.
Es werde ein zweistufiges Anmeldesystem eingeführt, teilte der Kurznachrichtendienst am Mittwoch in San Francisco mit. Jeder Nutzer erhalte die Möglichkeit, seinen Account neben einem Passwort mit einem Zugangscode ähnlich wie beim Onlinebanking zu sichern. Wer sich in einloggen will, soll künftig per SMS jeweils einen neuen Code zugeschickt bekommen, erklärte Jim O'Leary, zuständig für die Produktsicherheit bei Twitter. Er rief alle User aber auch auf, weiterhin ein starkes Passwort zu benutzen.

Unwahrscheinlich. Wäre sein Patent tatsächlich etwas wert, dann hätte er seine Patentrechte gegenüber den besagten und anderen Unternehmen schon frühzeitig geltend gemacht und sich seine „angebliche Erfindung“ rechtzeitig vergolden lassen. Kim Schmitz hat noch nie Gelegenheiten oder Geld verschenkt.

Falsch, er kann das Patent auch verkaufen und dann zerfleischen die sich gegenseitig. Von daher wäre ich Vorsichtig mit solchen Aussagen!

Alles nur ein Bluff. Patentstreitigkeiten dauern lange und sind sehr teuer. Herrn Schmitz fehlen bereits die finanziellen Mittel für seine Verteidigung. Was es ihn zusätzlich kosten würde, sich mit finanzstarken Gegnern wie Facebook, Google und Twitter anzulegen, steht in den Sternen. Wer Drohungen ausspricht, aber gleichzeitig um Geld bettelt, hat schon verloren.
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