0 Bewertungen
10.06.2005 

Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es innerhalb des Board of Directors regelmäßig Mitglieder gibt, die Managerfunktion ausüben und sich um die Tagesgeschäfte kümmern, während dies bei den übrigen Mitgliedern („outside members“ oder „non executive members“) nicht der Fall ist.

Entsprechendes gilt in Spanien für die Sociedad Anónima (Aktiengesellschaft). Dort sind die Funktionen der Geschäftsführung und der Überwachung im Consejo de Administración vereint. Die wörtliche Übersetzung des deutschen Titels Aufsichtsratsmitglied in „Miembro del Consejo de Vigilancia“ klingt zwar für spanische Ohren seltsam, verdeutlicht aber die Funktion des deutschen Titelinhabers. Dagegen sind im italienischen Aktienrecht (Società per Azioni, S.p.A.) die Bereiche Vorstand und Aufsichtsrat wie in Deutschland klar getrennt, so dass sich keine Übersetzungs- und Verständnisprobleme ergeben.

Im französischen Gesellschaftsrecht ist die bei weitem vorherrschende Gesellschaftsform die Société Anonyme (S.A.), während die S.A.R.L. (vergleichbar unserer GmbH) nur für kleine Unternehmen gewählt wird. Die traditionelle Form der S.A. hat als Führungsorgan den Verwaltungsrat (Conseil d’Administration), dessen Präsident der Président Directeur Général (P.D.G.) ist. Die Aufsichtsfunktion übt die Gesellschafterversammlung aus. Die S.A. neueren Rechts unterscheidet dagegen – nach deutschem Vorbild – zwischen dem Vorstand (Directoire) mit dem Président du Directoire an der Spitze und dem Aufsichtsrat (Conseil de Surveillance).

Seit 2004 gibt es in den Ländern der Europäischen Union eine Neuheit, nämlich die Handelsgesellschaft in Form einer „Europäischen Aktiengesellschaft“ ( Societas Europaea, abgekürzt „SE“). Diese kann entweder nach dem (angelsächsischen) monistischen System organisiert sein und über ein einheitliches Verwaltungsorgan (Verwaltungsrat oder Board) verfügen oder aber dem vor allem in Deutschland bekannten dualistischen System folgen und mit einem Leitungsorgan und einem Aufsichtsorgan versehen sein.

Unabhängig von der Unternehmensverfassung findet sich im englischen und amerikanischen Gesellschaftsrecht häufig eine unterschiedliche Rechtsterminologie, so dass auch hier unterschiedliche Übersetzungen opportun sind, z.B. Managing Director in Großbritannien oder Chief Executive Officer (CEO) in den USA.

Bisweilen handelt es sich im Deutschen wie auch in der Fremdsprache um Titel ohne eine feste gesellschaftsrechtliche Definition. Um die tatsächliche Position von Einzelpersonen wiederzugeben, erfinden englische, französische und besonders amerikanische Sprachschöpfer ständige neue Worte. So klingen vor allem in den USA und in Asien die Bezeichnungen Vice President oder Senior Vice President in deutschen Ohren sehr wichtig. Man kann aber nicht erkennen, welche rechtlichen Vollmachten damit tatsächlich verbunden sind. Auf jeden Fall dürfte die Person aber in der gehobenen beziehungsweise höheren Managementebene anzusiedeln sein. Dagegen kann sich mit dem Titel Manager, so interessant er sich im Deutschen auf der Visitenkarte anhört, auch der lokale Filialleiter einer Fast Food-Kette oder Tankstelle schmücken.

Lesen Sie weiter auf Seite 3: Im Verbandswesen ist die Vielfalt der Begriffe besonders ausgeprägt

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Handelsblatt Experten + Meinungen

Handelsblatt-Kommentar

Maschinenbau unter Druck  Artikel in Merkliste

01.12.2008, 14:45 Uhr

Mit dem Auftragseinbruch bei den Maschinenbauern gibt es ein neues Panikszenario. Nach Autobauern und Banken packt die Finanzkrise nun also die nächste Branche; und dann auch mit den Anlagen- und Maschinenherstellern den Industriezweig, der wie kein anderer als Garant für Deutschlands Titel „Exportweltmeister“ steht. Kommentar

Handelsblatt-Kommentar

O'Learys Ego-Trip  Artikel in Merkliste

01.12.2008, 12:34 Uhr von Dirk Heilmann

Er gibt nicht auf: Ryanair-Chef Michael O’Leary greift erneut nach der gerade privatisierten irischen Fluglinie Aer Lingus. Dass O’Leary dabei wirklich rationale Gründe treiben, darf allerdings bezweifelt werden. Kommentar

weiterHandelsblatt Quiz

Vorstandsbezüge: Quiz: Was Dax-Manager verdienen

Los geht's!Über Ihre Gehälter wird derzeit viel diskutiert. Deutsche-Bank-Chef Ackermann verzichtet 2008 nun auf jegliche Boni. Aber was verdienen die Chefs der Dax-Unternehmen überhaupt?
Testen Sie Ihren Realitätssinn!
Anzeige