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04.07.2007 

„FH-Wirtschaftsjuristen könnten enorm zur Entlastung von Anwälten beitragen. Auch wenn sie von der Rechtsberatung ausgeschlossen sind, so könnten sie für die Advokaten doch als fachkundige Zuarbeiter im Hintergrund agieren“, meint hingegen Ulrich Tödtmann, Vorstand der MVV Verkehr AG, der zuvor lange Jahre Chefsyndikus des MVV-Konzerns war. Sie können den Anwälten zeitraubende Präsentationen für Beauty Contests oder bei Unternehmenslenkern abnehmen. Auch bei Due-Diligence-Prüfungen und Berichtserstellung können Kanzleien sie bedenkenlos einsetzen.

Tödtmanns Credo: „Jeder Anwalt sollte einen haben.“ Dies hätte auch handfeste wirtschaftliche Vorteile für Kanzleibetreiber und Mandanten. Bislang verbringen hoch bezahlte Volljuristen einen Großteil ihrer Zeit damit, Fachzeitschriften zu durchforsten oder durchaus standardisierbare Vorarbeiten – wie Vertragsentwürfe oder Musterschreiben – zu erstellen. Diese Back-Office-Kosten werden an den Mandanten weiter gereicht. Auch aus Klientensicht ist eine differenziertere Personalpolitik – jenseits von „Hier arbeiten nur Sekretärinnen und Anwälte“ also wünschenswert. Jedoch: Die FHler sind zuweilen zu stolz. „Unsere Absolventen haben hervorragende Einstiegschancen in der Industrie und bei Dienstleistern. Mit ihrer juristisch-betriebswirtschaftlichen Doppelqualifikation finden sie attraktive Stellen im Vertrags- und Personalmanagement von Unternehmen, im Firmenkunden- und Kreditgeschäft von Banken oder bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Oft legen sie hier noch das Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferexamen ab“, berichtet Christiane Söffker, Studiengangsleiterin für Wirtschaftsrecht an der Universität in Lüneburg. Sich auf Sachbearbeiterebene in einer Rechtsanwaltskanzlei zu verdingen, haben sie also nicht unbedingt nötig.


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Und auch aus Arbeitgebersicht ist zu bedenken: Nicht jeder Studiengang bereitet die Wirtschaftsjuristen auf die Arbeit einer Kanzlei ausreichend vor. „Wirtschaftsjuristen sollen den Volljuristen nicht generell ersetzten“, konstatiert Alexander Barth, Professor für Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre an der Leuphana Universität in Lüneburg.

Aber die wirtschaftsrechtliche Ausbildung bei uns in Lüneburg basiert – genauso wie die Anwaltsausbildung auf der juristischen Methodenlehre, ist zudem aber auch noch interdisziplinär, gestaltungsorientiert und spezialisiert. Im Schwerpunkt Steuern und Prüfungswesen können wir unseren Studenten eine derart intensive Ausbildung anbieten, dass unsere Wirtschaftsjuristen in ihrer Spezialdisziplin einen enormen Vorsprung vor Volljuristen haben.“

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