Davon träumen viele: Geschäftsführer werden, also Chef. Doch die Beförderung hat auch ihre Tücken, erklärt Eckard Schwarz, Partner der Sozietät Lovells in Hamburg, im Kurzinterview.
Herr Schwarz, was ist der Nachteil einer Beförderung zum Geschäftsführer?
Geschäftsführer genießen keinen Kündigungsschutz, können also jederzeit gekündigt werden. Juristisch gelten sie nicht als Arbeitnehmer, sondern als Vertreter des Arbeitgebers.
Verliert ein Angestellter mit der Beförderung automatisch den Kündigungsschutz?
In der Regel ja. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das Arbeitsverhältnis eines Angestellten, der zum Geschäftsführer befördert wird, automatisch endet, auch ohne ausdrückliche Regelung. Nur wenn das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten werden soll, ist eine ausdrückliche Regelung nötig.
Gibt es andere Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis weiter besteht?
Ändert ein Arbeitgeber nur den Status, aber nicht die Befugnisse eines Beförderten, werten Richter das oft als Missbrauch zur Umgehung des Kündigungsschutzes. Das hat zur Folge, dass das alte Angestelltenverhältnis parallel zum Geschäftsführervertrag weiter besteht. In einem weiteren Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass das Arbeitsverhältnis auch weiter bestehen kann, wenn der neue Geschäftsführer vorher bei einer Tochterfirma und nicht bei der Mutter angestellt war.
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