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02.10.2008 
Sieben Fragen an: Marc Andre Gimmy

„Bis zu drei Gehältern Speed-Prämie“

Marc Andre Gimmy ist Arbeitsrechtler und Partner der Kanzlei Taylor Wessing. Im Interview mit dem Handelsblatt spricht er über Mitarbeiter-Abfindungen und was mit einem Gehalt in Form von Aktienoptionen geschieht.

Ist der "goldene Handschlag" für Banker zu Recht in Verruf geraten?

Wenn der Arbeitgeber einen Vertrag vorzeitig auflöst kostet das eben Geld. Das ist kein Geschenk, sondern geltendes Recht.

Man wundert sich mitunter über die Höhe mancher Abfindung ...

Natürlich hat der Arbeitgeber in Einzelfällen ein Interesse, sich das schweigende Wohlwollen seines ehemaligen Mitarbeiters zu erkaufen. Aber das hat seit Mannesmann stark nachgelassen und auch in Zeiten der Kreditkrise nicht wieder zugenommen. Die Firmen zahlen regelmäßig nur das, was sie müssen.

Was geschieht mit Gehalt in Form von Aktienoptionen?

In allen Optionsplänen gibt es Vereinbarungen, die regeln was geschieht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. In Deutschland ist es grundsätzlich so, dass Optionen, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausübbar sind, auch ausgeübt werden dürfen. Die anderen verfallen ersatzlos.

Was heißt das genau?

Nehmen wir mal an, Sie hätten zum 1. Oktober gekündigt, dürften einen Teil ihrer Optionen bis zum 30. Dezember einlösen und einen weiteren bis zum 30. Juni 2009. Die aus dem Dezember bekommen Sie noch, die aus dem Juni verfallen.

Viele Institute bauen im Investment-Banking massiv Stellen ab und bieten Aufhebungsverträge, was bringt das?

Viele zahlen demjenigen, der früher geht, Extra-Abfindungen. Hat jemand also eine sechsmonatige Kündigungsfrist, geht aber schon nach drei, bekommt er in der Regel zwischen 1,5 und drei Bruttogehälter "Speed-Prämie".

Was passiert in so einem Fall mit den Aktienoptionen?

Da gilt dasselbe wie bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsvertrags. Ausübbare Optionen dürfen innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt werden, der Rest verfällt.

Manche gehen schon jetzt, aus Angst, ihre Bank könnte in drei Monten nicht mehr existieren ...

Das zahlt sich nicht aus. Denn Sie verlieren mögliche Ansprüche auf Abfindung.

Die Fragen stellte Sonia Shinde.

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