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10.11.2006 
Betriebsbedingte Kündigung

Bundesgericht erleichtert Stellenabbau

von Maximilian Steinbeis

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Anforderungen an die Wirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen gelockert. "Das wirkt sich auf die Praxis massiv aus", sagte der Münchner Arbeitsrechts-Professor Volker Rieble dem Handelsblatt.

BERLIN. Ein einzelner Fehler bei der Sozialauswahl macht künftig nicht mehr automatisch alle ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. Diese so genannte "Domino"-Theorie hat das BAG in sechs Urteilen aufgegeben (Az.: 2 AZR 812/05 u.a.).

In den vorliegenden Fällen hatte der Arbeitgeber entschieden, 55 Arbeitnehmern wegen Auftragsmangels zu kündigen. Er hatte dabei, wie üblich, den Beschäftigten je nach Alter, Familiensituation, Betriebszugehörigkeit etc. Punkte zugeteilt und nach diesem Punktesystem eine Rangfolge aufgestellt - dabei aber nach Meinung der Kläger einem Beschäftigten zu viele Punkte zugeteilt, so dass dieser an sich auf die Liste der Gekündigten hätte rutschen müssen.

Nach bisheriger Rechtsprechung hätte ein solcher Fehler alle Kündigungen unwirksam gemacht. Dies gilt jetzt nur noch für die Kündigung des Arbeitnehmers mit den meisten Punkten, wenn der fehlerhaft nicht Gekündigte statt seiner hätte auf der Liste stehen müssen. Wenn der Arbeitgeber zeigen kann, dass der Kläger auch auf der Liste der Gekündigten gestanden hätte, wenn ihm kein Fehler unterlaufen wäre, dann bleibt in diesem Fall die Kündigung trotz des Fehlers bestehen.


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Nach Meinung von Roland Wolf, Arbeitsrechtsexperte beim Arbeitgeberverband BDA, bringt die Entscheidung eine "gewaltige Entlastung und Entbürokratisierung" der Arbeitnehmer mit sich. "Das wirkt sich auf die Praxis massiv aus", sagte der Münchner Arbeitsrechts-Professor Volker Rieble dem Handelsblatt. Bisher habe ein Fehler bei der Sozialauswahl sämtliche Kündigungen gekippt, mit der Folge entsprechend zahlreicher Kündigungsschutzprozesse. "Jetzt werden nur noch die klagen, die sich berechtigte Hoffnungen auf Verbleib im Betrieb machen konnten."

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