0 Bewertungen
17.12.2007 
Expertenrat

Die Falle des Wettbewerbsverbots

Manager stolpern beim Ausstieg aus einem Unternehmen und der Zukunftsplanung oft über das Wettbewerbsverbot. Carolin Goll-Müller, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Münchner Büro von Linklaters, erklärt im Kurzinterview, was es damit auf sich hat und wo die Fallstricke liegen.

Frau Goll-Müller, immer wieder gibt es Ärger, wenn sich Manager selbstständig machen oder zur Konkurrenz wechseln wollen. Warum?

Arbeitsverträge von Führungskräften enthalten häufig nachvertragliche Wettbewerbsverbote. Demnach dürfen sie dem Ex-Arbeitgeber nach dem Ausscheiden für bis zu zwei Jahre keine Konkurrenz machen.

Gilt das auch, wenn der Arbeitgeber ihnen gekündigt hat?

Ja, Arbeitgeber verzichten dann aber meist auf das Verbot. Viele Betroffene klagen trotzdem gegen die Kündigung. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt jetzt allerdings, dass die Klage nach hinten losgehen kann, wenn Gekündigte sich inzwischen selbstständig gemacht und bei der Klage nur auf eine höhere Abfindung gehofft haben.

Warum?

Wird eine Kündigung für unwirksam erklärt, hat der Kläger laut Gericht nur dann ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, wenn er während des Prozesses eine neue Anstellung gefunden hat - und nicht, wenn er sich in dieser Zeit selbstständig gemacht hat. Ein Klageerfolg kann also dazu führen, dass sich Betroffene trotz des weggefallenen Wettbewerbsverbots vorerst nicht selbstständig machen dürfen, sondern regulär kündigen und das Ende der Kündigungsfrist abwarten müssen.

Quelle: Wirtschaftswoche, Nr. 50, 10.12.2007


»Hier lesen Sie mehr zum Thema Arbeitsrecht ...
Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne

Beiträge zum Thema

Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Handelsblatt Experten + Meinungen

Handelsblatt-Kommentar

Es muss nicht immer die große Liebe sein  Artikel in Merkliste

29.08.2008, 11:49 Uhr von Hans G. Nagl

Eine Traumhochzeit ist es sicherlich nicht – die kurz vor der Verkündung stehende Fusion von Commerzbank und Dresdner Bank. Doch Vernunftehen halten ohnehin häufig besser. Zumal wenn beide Akteure so getrieben sind wie Allianz-Chef Michael Diekmann und sein Commerzbank-Gegenüber Martin Blessing. Kommentar

Handelsblatt-Kommentar

König der Löwen  Artikel in Merkliste

29.08.2008, 05:21 Uhr von Hans-Peter Siebenhaar

Nun geht der kompromisslose Westfale auf die Jagd nach Löwen. Bertelsmann-Chef Ostrowski braucht dringend neue, löwenstarke Wachstumstreiber. Kommentar

weiterHandelsblatt Quiz

Werbesprüche-Quiz: Auf Kundenfang mit dem Wir-Gefühl

Los geht's!Seit 1990 ist „Wir“ das wichtigste Wort in der Werbesprache. Wissen Sie, wer noch mit dem Sinn für Gemeinschaft auf Kundenfang geht?
Testen Sie Ihr Wissen!
Anzeige