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11.07.2007 
Expertenrat

Mobbing-Opfer müssen sich wappnen

Mobbing-Opfer sind in der Beweispflicht. Sie sollten sich daher gut vorbereiten, wenn sie ihren Arbeitgeber verklagen wollen. Björn Vollmuth, Rechtsanwalt in der Kanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw, gibt im Kurzinterview ein paar Tipps.

Herr Vollmuth, immer öfter fordern Angestellte vom Arbeitgeber Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings vom Chef. Wie stehen die Chancen Betroffener?

Es reicht nicht, wenn der Chef sie öfter unfair behandelt hat. Die Gerichte definieren Mobbing als fortgesetztes, systematisches und zielgerichtetes Schikanieren oder Anfeinden. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, haben Betroffene aber wegen eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts künftig bessere Chancen.

Warum?

Arbeitsverträge sehen häufig vor, dass Ansprüche gegen den Arbeitgeber sechs Monate nach ihrer Entstehung verfallen. Die Bundesarbeitsrichter haben jetzt aber klargestellt: Ansprüche wegen Mobbings sind nicht automatisch verwirkt, wenn es innerhalb dieser Sechsmonatsfrist keine Schikanen gab, die für sich genommen als Mobbing gelten. Mobbing sei ein längerer Prozess, der aufeinander aufbaue. Vorherige Schikanen dürften deshalb nicht ausgeblendet werden.

Aber Mobbing-Opfer sind immer noch in der Beweispflicht.

Ja, daran scheitern Klagen häufig. Betroffene sollten Zeugen benennen oder detaillierte Aufzeichnungen vorlegen, aus denen hervorgeht, wer wann was gemacht hat.

Quelle: Wirtschaftswoche


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