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02.07.2007 
Erfolgshonorare

Partner-Tausch

von J. Lichter und C. Tödtmann

Erfolgshonorar? Das war etwas Unanständiges. Nur etwas für Amerikaner. Noch vor zehn Jahren war das Thema verpönt. Hier in Deutschland sei so etwas undenkbar, hieß es empört. Doch das Blatt hat sich gewendet. Eine Handelsblatt-Umfrage bei den Top-50-Wirtschaftskanzleien ergab: Fast 70 Prozent lassen sich schon auf Erfolgshonorare ein.

Das deutsche Team der Top-Kanzlei Lovells gewann den Pokal beim europäischen Lovells Football Cup in Frankfurt. Foto: PRLupe

Das deutsche Team der Top-Kanzlei Lovells gewann den Pokal beim europäischen Lovells Football Cup in Frankfurt. Foto: PR

DÜSSELDORF. Seit eine ganze Reihe angelsächsischer Kanzleien hier angetreten ist, um den deutschen Markt zu erobern, und einige von ihnen mit deutschen Kanzleien fusionierten, ist nichts mehr heilig: Ein ehernes Gesetz nach dem anderen fällt in der einst erzkonservativen Advokaten-Branche. Sozietäten dürfen ihre Umsätze verkünden, und manche tun das auch stolz. Partnerschaften in Kanzleien sind kein Bund mehr fürs Leben: Einzelne Anwälte wie ganze Teams wechseln hin und her unter den Top-Sozietäten oder zu Spezialkanzleien. Internationale Kanzleien entledigen sich ihrer Partner oder stufen sie – wenn jene nicht genug Geld einspielen – runter zu Partnern zweiter Klasse mit niedrigeren Bezügen. Dass auch noch das Bundesverfassungsgericht kürzlich dem Erfolgshonor seinen Segen gab, kam nur noch obendrauf.

Auch diese Entwicklung ist nicht mehr umkehrbar: 75 Prozent der Klienten fragen bei den Top-Wirtschaftskanzleien heute nach Erfolgshonorar. Vor einem Jahr waren es 52 Prozent, die ihre Berater am Erfolg oder Misserfolg beteiligen wollten. Damit rennen sie bei den Juristen offene Türen ein: 67 Prozent der Top-Anwälte lassen sich auf Honorarvereinbarungen – zumindest mit erfolgsbezogenen Elementen – ein (siehe Interview unten). Zum Vergleich: Vor zwei Jahren machten das erst 32 Prozent mit.

Zwar erwarten die Juristen nicht, dass Erfolgshonorare einen flächendeckenden Siegeszug antreten: 83 Prozent der Anwälte glauben aber, dass sie sich teilweise durchsetzen. Etwa bei Fusionen und Übernahmen (M&A) und Transaktionsberatung oder im Arbeitsrecht, jedoch nicht bei gutachterlichen Stellungnahmen. Dies zeigt die jüngste Handelsblatt-Umfrage bei den 50 Top-Kanzleien in Deutschland (Basis: Juve Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2006/07“). Die Antwortquote lag dieses Jahr bei – sehr erfreulichen – 80 Prozent.

Erfreulich sind die Ergebnisse auch ansonsten. 97 Prozent der Befragten vermelden Umsatzsteigerungen für das Jahr 2006. Mehr noch: Für 2007 erwarten 91 Prozent der Befragten eine weitere Umsatzsteigerung, und 94 Prozent rechnen auch mit einer Gewinnsteigerung.

Die Umfrage im Detail: Die Stundensätze der Juristen sind leicht gestiegen: Die Partner-Stunde kostet die Mandanten im Schnitt 384 Euro (2006: 371 Euro) und die Stunde eines angestellten Anwalts 256 Euro (2006: 255 Euro). Unterm Strich blieb das Niveau in den vergangenen vier Jahren relativ stabil. Nur bei angestellten Anwälten stieg es um gute zehn Prozent. Die Spanne jedoch ist riesig: Partner-Stundensätze liegen bei den Top 50 zwischen 250 und 570 Euro. Bei den angestellten Anwälten betragen sie 150 Euro bis 400 Euro. Zum Beispiel: Das Branchenfachblatt „Juve“ berichtet, dass die Partner bei Linklaters 350 bis 750 Euro je Stunde fordern.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Kanzleien versuchen, flexibel zu sein.

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