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14.05.2008 
Höherer Lohn für Minijobberin muss nachgezahlt werden

Textildiscounter Kik unterliegt im Streit um 5,20 Euro Stundenlohn

Der Textildiscounter Kik ist am Mittwoch vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt worden, einer geringfügig Beschäftigten einen höheren Lohn nachzuzahlen. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht.

dpa DORTMUND. Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen muss nun für die vergangenen vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn, der nach Auffassung des Gerichts zwischen 7,90 und 8,20 Euro liegt, nachzahlen. Insgesamt sind dies über 9 000 Euro.

Die 46 Jahre alte Klägerin wird von der Gewerkschaft Verdi unterstützt. "Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt", sagte die Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven. Sie hoffe auf positive Auswirkungen für zahlreiche Kik-Beschäftigte. "Wenn sie klug sind, passt Kik nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an." Nach ihren Angaben sind in Deutschland eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig.

Der Vorsitzende Richter Peter Wolffram hatte zuvor in der Verhandlung festgestellt, dass mit 5,20 Euro rund die Hälfte des Tariflohns gezahlt werde. Gleichzeitig bezeichnete er den Tariflohn als "wichtiges Kriterium" für die Entscheidung. Der Gesetzgeber wolle eine Vergütung, "die nicht auffallend unangemessen ist". Kik-Anwalt Frank Hahn wies dies zurück. "Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich", sagte er.

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