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15.03.2007 
Patricia Dunn

Verfahren gegen Ex-HP-Managerin eingestellt

In der Spitzelaffäre beim US-Computerunternehmen Hewlett-Packard ist die Betrugsklage gegen die frühere Verwaltungsratsvorsitzende Patricia Dunn fallen gelassen worden. Drei Mitangeklagte, die sich zum Vorwurf des betrügerischen Verhaltens nicht geäußert hatten, kamen mit relativ geringen Strafen davon.

Die ehemalige HP-Verwaltungsratschefin Patricia Dunn bei einer Anhörung Ende September 2006. Foto: dpa Lupe

Die ehemalige HP-Verwaltungsratschefin Patricia Dunn bei einer Anhörung Ende September 2006. Foto: dpa

HB SAN FRANCISCO. Der Richter am Bezirksgericht im kalifornischen Santa Clara ließ am Mittwoch alle Anklagepunkte gegen Dunn fallen. Drei Mitangeklagte hätten vor dem Bezirksgericht von Santa Clara keinen Einspruch gegen die Klage wegen Missbrauchs von Telefonübertragungen eingelegt, teilten ihre Anwälte mit. Das Verfahren gegen sie werde ebenfalls eingestellt, wenn sie Entschädigungszahlungen sowie einer Auflage von 96 Stunden gemeinnütziger Arbeit nachkämen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, diese Auflage werde Dunn wohl aus medizinischen Gründen erlassen. Die im Zuge des Spionageskandals von ihrem Amt als Direktoriumschefin zurückgetretene Dunn leidet früheren Angaben zufolge unter Krebs.

Im Jahr 2005 und 2006 hatten sich Privatdetektive im Auftrag des damals von Dunn geleiteten Konzerns mit Hilfe falscher Identität Zugriff auf Telefondaten von Mitarbeitern und Journalisten verschafft. Dadurch wollten sie aufdecken, auf welche Weise Firmeninterna an die Öffentlichkeit geraten waren. Der Konzern selbst war mit einer Strafzahlung in Höhe von 14,5 Mill. Dollar davon gekommen. HP hält am Mittwoch in Santa Clara seine Jahreshauptversammlung ab.

Für das Unternehmen hatte der Spionageskandal im Dezember des Jahres zumindest in rechtlicher Hinsicht glimpflich geendet. Die kalifornische Staatsanwaltschaft stellte ihre zivilrechtlichen Ermittlungen ein - gegen Zahlung von 14,5 Mill. Dollar. Wie das Unternehmen damals mitteilte sollten 13,5 Mill. Dollar davon an einen Fonds überwiesen werden, mit dem kalifornische Staatsanwälte Ermittlungen wegen Verletzung der Privatsphäre finanzieren wollen. Der Rest sei für gesetzlich vorgeschriebene Schadenersatzzahlungen und die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft vorgesehen.

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