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02.12.2008 
Steuerhinterziehung

Zumwinkel muss im Januar vor Gericht

von Jan Keuchel

Der ehemalige Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, muss sich im kommenden Januar wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die 12. Große Strafkammer des Landgerichts Bochum habe am Dienstag das Hauptverfahren gegen den prominenten Manager eröffnet.

DÜSSELDORF. Das neue Jahr wird nicht gut anfangen für ihn. Am 22. Januar, das steht nun fest, muss er nach Bochum reisen, begleitet von seinen Anwälten. Er wird das Blitzlichtgewitter der Fotografen aushalten, er wird bestürmt werden von Kameraleuten und – das ist in solchen Verfahren fast immer der Fall – sich Pöbeleien von Zuschauern anhören müssen.

Klaus Zumwinkel (64), Ex-Postchef, muss am 22. Januar vor dem Landgericht Bochum erscheinen, weil er angeklagt ist, 1,18 Millionen Steuern hinterzogen zu haben. Das hat die 12. Große Strafkammer gestern bekannt gegeben. Deren Vorsitzender Richter Wolfgang Mittrup hält die Anklage der Staatsanwaltschaft offenbar für geeignet, ein Hauptverfahren zu rechtfertigen.

Damit erreicht die Steuer-Affäre um versteckte Gelder in Liechtensteinischen Stiftungen ihren Höhepunkt. Zumwinkel ist der prominenteste Angeklagte unter den Hunderten von Verdächtigen, die die Staatsanwaltschaft Bochum in aufwendigen Razzien ausfindig gemacht hat. In einem ersten Prozess im Juli war der Immobilienhändler Elmar S. aus Bad Homburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer hohen Geldauflage verurteilt worden. Er hatte 7,5 Millionen Euro hinterzogen.

Gemessen daran ist Zumwinkel ein kleiner Fisch, sind seine 1,18 Millionen Euro Peanuts. Ihm wird Steuerhinterziehung in den Jahren 2001 bis 2006 zur Last gelegt. Nur hinsichtlich des Jahres 2001 korrigierte Richter Mittrup nun die Ankläger. Er hält Taten in diesem Zeitraum für verjährt. Laut Anklage hat Zumwinkel 1986 in Liechtenstein die Stiftung „Devotion Family Foundation“ gegründet. Die Verwaltung übernahm die Liechtensteiner LGT-Bank. Das Stiftungsvermögen soll Ende 2006 über 11,8 Millionen Euro betragen haben. Zumwinkel und Hunderte anderer Bundesbürger gerieten Anfang dieses Jahres über gestohlene Bankdaten aus Liechtenstein ins Visier der Ermittler. Am 14. Februar wurde Zumwinkels Haus in Köln durchsucht und er selbst medienwirksam kurzzeitig verhaftet.

Eine erhebliche Strafe wird dem prominenten Wirtschaftsführer, der seither öffentlich nicht mehr auftritt, gleichwohl nicht blühen. Beobachter erwarten, dass er mit zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage davon kommt. Dafür spricht, dass der Angeklagte im ersten Liechtenstein-Prozess trotz höherer Hinterziehungsbeträge noch eine Bewährung erhielt. Auf einen kurzen Prozess deutet zudem dessen Terminierung hin. Richter Mittrup hat vorerst nur einen Fortsetzungstag bestimmt. Am 26. Januar wird deshalb wohl das Urteil über Klaus Zumwinkel gesprochen.

Offen bleibt, ob eine mögliche Bewährung später noch widerrufen werden muss. Denn gegen Zumwinkel wird zurzeit auch wegen Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom ermittelt.

Das neue Jahr fängt also nicht gut an für ihn – und es könnte ihm noch eine unangenehme Überraschung bescheren.

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