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Arcandor-Prozess: Middelhoff-Anwälte lehnen Vergleich ab

Beim Prozess gegen den ehemaligen Acandor-Chef Thomas Middelhoff lehnen dessen Anwälte einen Vergleichsvorschlag ab. Der vorsitzende Richter rechnet nun mit einem langwierigen Verfahren.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Arcandor AG, Thomas Middelhoff. Quelle: dpa
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Arcandor AG, Thomas Middelhoff. Quelle: dpa

EssenIm Millionenstreit um fragwürdige Bonuszahlungen für Topmanager des Pleitekonzerns Arcandor hat Ex-Konzernchef Thomas Middelhoff einen Vergleichsvorschlag des Essener Landgerichts abgelehnt. Danach sollten die acht ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder rund zehn Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Davon wären auf Middelhoff allein drei Millionen Euro entfallen, wie das Gericht am Montag mitteilte.

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Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermöller betonte, eine Annahme des Vergleichs „kommt nicht infrage“. Auch die anderen Beklagten gingen zunächst nicht auf den Vorschlag ein. Lediglich Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch signalisierte seine Bereitschaft zu einer solchen Lösung.

Damit zeichnet sich nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters Michael Dickmeis vor dem Essener Landgericht ein langwieriges Verfahren mit umfangreicher Beweisaufnahme ab.

Der Insolvenzverwalter fordert in dem Zivilverfahren von acht ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern des Handelskonzerns insgesamt knapp 24 Millionen Euro zurück. Den größten Brocken machen dabei die nach Ansicht des Insolvenzverwalters ungerechtfertigten Bonuszahlungen und überhöhten Abfindungen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder aus.

Am ersten öffentlichen Verhandlungstag signalisierte das Gericht zumindest bei einem Teil der ausgezahlten Boni Zweifel an ihrer Angemessenheit. Im Fall Middelhoff etwa scheine vor allem die letzte Zahlung aus dem Jahr 2008 „relativ kritisch“, sagte Dickmeis. Denn damals sei das Ausscheiden des Managers bereits absehbar gewesen und deshalb habe der Bonus keine motivierende Wirkung mehr entfalten können, wie sie die Rechtsprechung fordere.

Auch bei den gezahlten Abfindungen sieht das Gericht noch Klärungsbedarf. Allerdings geht es dabei oft nur um einen Bruchteil der gezahlten Summen. So müssten nach Ansicht des Gerichts von den 3,9 Millionen Euro, die Middelhoff an Abfindung erhielt, knapp 300.000 Euro genauer geprüft werden.

Die höchste Diskrepanz zwischen angemessener und gezahlter Abfindung sah das Gericht hier beim früheren Finanzvorstand Peter Diesch, der bei seinem Ausscheiden insgesamt knapp 4,5 Millionen Euro erhielt. Dies seien möglicherweise bis zu 2,4 Millionen Euro zu viel gewesen, erklärte das Gericht.

Das Gericht geht auch davon aus, dass zumindest drei der über hundert von Arcandor bezahlten Flüge Middelhoffs mit eigens gecharterten Privatjets eher privaten Charakter hatten und deren Kosten deshalb wohl vom Manager zu erstatten seien. Das gleiche gelte für die Kosten einer Denkschrift für den früheren Bertelsmann-Chef und Middelhoff-Förderer Mark Wössner, für die der Konzern rund 135.000 Euro zahlte. Die Anwälte Middelhoffs widersprachen dieser Einschätzung allerdings und kündigten an, die vorläufige Meinung der Kammer widerlegen zu wollen.

Die Parteien haben nun bis Ende Februar Zeit, dem Gericht weitere Stellungnahmen zukommen zu lassen. Danach will die Kammer über das weitere Vorgehen entscheiden.

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