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Geldauflage in Millionenhöhe: Verfahren gegen Maschmeyer eingestellt

AWD-Gründer Carsten Maschmeyer muss sich nicht wegen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz verantworten. Nach Zahlung einer Geldauflage in Millionenhöhe stellte die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren ein.

Ermittlungsverfahren abgewendet: Carsten Maschmeyer. Quelle: dpa
Ermittlungsverfahren abgewendet: Carsten Maschmeyer. Quelle: dpa

HannoverAWD-Gründer Carsten Maschmeyer hat mit der Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 2,9 Millionen Euro ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover abgewendet. Es habe der Verdacht bestanden, dass Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen habe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover am und damit bestätigte einen Bericht der „Wirtschaftswoche“.

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Die aufgrund einer Anzeige der Finanzaufsicht Bafin eingeleiteten Ermittlungen seien bereits im Januar eingestellt worden. Die von Maschmeyer gezahlten Millionen seien zum Teil an eine wohltätige Organisation gegangen.

Maschmeyer-Zitate „Mein Vater hat vor Stolz geweint“

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Laut „Wirtschaftswoche“ hatte der Unternehmer ein größeres Aktienpaket des AWD-Konkurrenten MLP besessen, ohne dies gemeldet zu haben. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, dass sie bestimmte Schwellen - etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte - überschritten haben.

Maschmeyer räumte den Bericht zufolge ein, zumindest kurzzeitig die Drei-Prozent-Meldeschwelle überschritten zu haben. Er habe Anfang 2008 rund 2,9 Prozent der MLP-Anteile gekauft. Als MLP eigene Aktien zurückkaufte, sei sein Anteil über Nacht auf über drei Prozent gestiegen. Er habe daraufhin Aktien verkauft, so dass die vorherige Beteiligung wieder hergestellt worden sei.

Carsten Maschmeyer

Maschmeyer erklärte, dass keine „rückwirkende Meldung dieser passiven Überschreitung der Meldeschwelle“ erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft habe eine Geldauflage vorgeschlagen, da es nicht danach ausgesehen habe, dass sich der Anfangsverdacht in einem Verfahren erhärtet hätte. Es handle sich weder um eine Strafzahlung noch um ein Schuldeingeständnis, betonte Maschmeyer.

  • 27.05.2013, 13:19 UhrGerechtigkeit

    Staatsanwaltschaft Hannover eben...sind ja für solche Freikaufurteile inzwischen bekannt.

  • 27.05.2013, 13:09 UhrGerechtigkeit

    Da fragt man sich mal wieder, wieviel Geld denn die Staatsanwaltschaft privat von Maschmeyer für diese Entscheidung bekommen hat...

  • 27.05.2013, 11:12 UhrMannDesFriedens

    Warum sollte ich knapp 3 Mio. Euro zahlen, wenn "es nicht danach ausgesehen hätte, dass sich der Anfangsverdacht in einem Verfahren erhährtet hätte" ?????

    Für mich sieht es so aus, das sich reiche Leute freikaufen können.

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