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Internet-Unternehmer: Alexander Falk muss hinter Gitter

Der Verlagserbe und frühere Internet-Unternehmer Alexander Falk muss wegen versuchten Betrugs ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die von Falk eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurück.

Alexander Falk muss ins Gefangnis. Quelle: dpa
Alexander Falk muss ins Gefangnis. Quelle: dpa

HB KARLSRUHE. Der Verlagserbe und frühere Internet- Unternehmer Alexander Falk muss wegen versuchten Betrugs ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die von Falk eingelegte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurück. Die Richter hatten Falk 2008 zu vier Jahren Haft verurteilt.

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Seine Verteidiger wollen zunächst einen Aufschub der Gefängnisstrafe ihres Mandanten erreichen. Sie kündigten an, gegen die BGH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das teilte die Kanzlei des Anwalts Thomas Bliwier der dpa in Hamburg mit.

Gleichzeitig wolle sie einen Aufschub der Strafvollstreckung beantragen. Falk hatte 22 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Falk hatte gemeinsam mit vier seiner ehemaligen Manager im Jahr 2000 den Wert der Firma Ision durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft. Der Schuldspruch des Landgerichts gegen Falk und seine Mitangeklagten ist nun rechtskräftig (Az. 1 StR 245/09).

Sowohl Falk als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Landgerichts Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision Erfolg: Bereits im Juni hatte der BGH das Urteil insoweit aufgehoben, als das Landgericht nicht zusätzlich zu der Haftstrafe den sogenannten „Verfall“ angeordnet hatte, also die Einziehung aller Vermögensgüter, die aus der Tat erlangt wurden.

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