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Nach Datenweitergabe: Ex-Banker kann wieder hoffen

Der wegen der Weitergabe von Bankdaten an Steuerbehörden in erster Instanz verurteilte Schweizer Ex-Banker Rudolf Elmer kann wieder Hoffnung schöpfen. Ein Berufungsgericht wies den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft.

Ex-Banker Rudolf Elmer. Quelle: Reuters
Ex-Banker Rudolf Elmer. Quelle: Reuters

ZürichDie Richter sahen es als nicht geklärt an, ob es sich bei den von Elmer entwendeten Kundendaten des Zürcher Vermögensverwalters Julius Bär um Kontoinformationen handele, die die Schweizer Bank Bär oder das Tochter-Unternehmen auf den Cayman Islands betreffen. „Wenn die Daten auch aus Zürich stammen, dann ist für diese auch das Schweizer Bankgesetzt anwendbar. Wir wissen aber nicht was konkret auf den CDs war“, sagte Oberrichter Peter Marti. Damit sei der Ball wieder zurück bei der Staatsanwaltschaft, die die Herkunft der Daten genau zu klären habe. Aber auch die als Nebenkläger auftretende Julius Bär sei jetzt gefragt. Bislang habe sich die Bank in der Sache quergestellt, sagte der Richter.

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Im Januar hatte das Bezirksgericht Zürich den ehemaligen Julius-Bär -Angestellten zu einer Geldstrafe von insgesamt 7200 Franken (5800 Euro) verurteilt. Als besonders schwerwiegend hatte der Richter angesehen, dass der 56-jährige Elmer nach seiner Entlassung ehemaligen Arbeitskollegen bei der Bank Bär mit Gewalt gedroht haben soll.

Elmer selbst bezeichnet sich als Whistleblower im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Mit der Weitergabe der Daten an Steuerbehörden, auf die er als leitender Angestellter der Bär-Filiale auf den Cayman Islands Zugriff hatte, habe er auf Missstände hinweisen wollen. Elmer hatte der Bank in der Vergangenheit wiederholt vorgeworfen, auf den Cayman Islands Kunden systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen. Der Richter hatte ihm dagegen altruistische Motive abgesprochen.

Nach jahrelangem Streit waren die Daten schließlich auf der Enthüllungsplattform WikiLeaks aufgetaucht. Elmer warf der Bank vor, sie habe nach seiner Entlassung gegen ihn eine Psycho-Kampagne angezettelt. Dagegen habe er sich lediglich zur Wehr gesetzt. Den von der Vorinstanz als bewiesen angesehenen Vorwurf der Bedrohung will das Obergericht des Kantons Zürich nun erneut prüfen lassen. Der Richter sah es als nicht geklärt an, ob Elmer die betreffende Droh-Email tatsächlich geschrieben habe.

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