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„Titelmühle“: BBDO-Manager legt falschen Doktor-Titel ab

Udo Klein-Bölting, seit Januar amtierender Weltchef von BBDO Consulting, hat seinen Doktor-Titel abgelegt. Das bestätigte die Beratungstochter des Werbekonzerns gegenüber der „Wirtschaftswoche“.

von Ferdinand Knauß
Udo Klein-Bölting. Foto: BBDO
Udo Klein-Bölting. Foto: BBDO

DÜSSELDORF. Seit etwa zwei Jahren führte Klein-Bölting einen Doktor-Titel, den er an der so genannten „Freien Universität Teufen“ in der Schweiz erworben hat. Diese private Einrichtung gilt als „Titelmühle“ und wird in Deutschland nicht als Hochschule anerkannt und damit auch die dort abgelegten Promotionen.

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Als Titelmühlen (engl. „diploma mill“) gelten Universitäten, die gegen hohe Studiengebühren Diplome und akademische Grade vergeben, ohne dass die erbrachten Leistungen des „Studenten“ wissenschaftlichen Anforderungen genügen.

In Teufen etwa kann man sich auch ohne abgeschlossenes Studium promovieren. So heißt es auf der  Homepage: „In Ausnahmefällen ermöglichen eine weiterführende Berufsausbildung, wissenschaftliche Veröffentlichungen, sowie Fremdsprachen, ein Studium auch ohne allgemeine Hochschulreife. Entscheidend ist in jedem Fall, dass Sie mindestens zwei Jahre erfolgreich auf ihrem Spezialgebiet tätig sind oder waren.“

Angesprochen werden vor allem Berufstätige mit Karriere-Ambitionen und wenig Zeit: „Für die Universität gelten nicht die starren Strukturen einer traditionellen Promotionsordnung. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen ein Thema aus Ihrem beruflichen Bereich zu wählen, damit die Dissertation für Sie eine zusätzliche Reputation darstellt!“, heißt es auf der Homepage. In Deutschland ist der Missbrauch unrechtmäßig erworbener akademischer Grade strafbar.

Die „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ bei der Kultusministerkonferenz führt eine  Internet-Datenbank über die "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise". Aus der KMK ist auf Nachfrage zu erfahren, dass „ein Deutsch-schweizerisches Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich die Anerkennung akademischer Leistungen, Prüfungen und Grade regelt, die in der Schweiz erworben wurden. Die ‚Freie Universität Teufen’ ist keine eidgenössische anerkannte Hochschule. Dort erbrachte Leistungen und akademische Grade können in Deutschland nicht anerkannt werden.“

Davon will Klein-Bölting nichts gewusst haben. Er habe eine Arbeit über „Modellkomponenten der andersbezogenen Markenbewertung“ vorgelegt. Der Universitäts-Rektor in Teufen habe ihm versichert, dass alles in Ordnung sei. Erst jetzt habe der 43-Jährige seinen Irrtum erkannt. „Die Angelegenheit wird für Klein-Bölting keine Konsequenzen haben“, sagte ein BBDO-Sprecher der WirtschaftsWoche.

Die „Freie Universität Teufen“ wollte sich dazu nicht näher äußern: „Wir haben schlechte Erfahrungen gemacht. Journalisten geben wir keine Auskunft.“

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