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Aktuelle Rechtsprechung: Sozialbehörden dürfen nicht auf Kosten von Arbeitslosen streiten

Sozialbehörden dürfen sich nicht auf Kosten von Arbeitslosen um Zuständigkeiten streiten. Wie das Hessische Landessozialgericht am Dienstag urteilte, müssen Ämter Sozialleistungen an Hilfe suchende Bürger zügig auszahlen und sich nicht vorher gegenseitig den Schwarzen Peter zuspielen.

HB DARMSTADT. Den Arbeitslosen seien derartige Konflikte zu ersparen. Bei strittiger Zuständigkeit müsse die als erstes angesprochene Behörde vorläufig Geld zahlen oder sich unverzüglich um ein Weiterleiten des Antrags kümmern, urteilten die Darmstädter Richter.

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Im verhandelten Fall war ein Arbeitsloser aufgefordert worden, eine kostengünstigere Wohnung zu beziehen, die er in einem benachbarten Landkreis fand. Die alte und die neue Kommune des Mannes stritten nun darum, wer die Kaution für die neue Wohnung zahlen müsse. Nach Urteil des Landessozialgerichts ist dafür die neue Kommune zuständig, an die der Betroffene sich auch vollkommen zu Recht gewendet hatte (AZ.: L 7 AS 18/06 ER).

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