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Autokauf: BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Käufern gebrauchter Autos gestärkt. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf ein Defekt, dann kann der Käufer gegen Rückgabe des Wagens sein Geld zurückverlangen.

HB KARLSRUHE. Etwas anderes gilt nur, wenn der Autohändler nachweisen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war. Damit gab das Karlsruher Gericht am Mittwoch einem Verbraucher Recht, der sich für rund 4500 Euro einen Wagen mit einem Tachostand von 159 000 Kilometern gekauft hatte. Vier Wochen später stellte sich heraus, dass die Zylinderkopfdichtung defekt war. (Az: VIII ZR 259/06 vom 18. Juli 2007)

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Nach den Worten des BGH kann sich der Käufer auf eine Vorschrift berufen, nach der Verbraucher im Streit um die Rückgabe mangelhafter Waren Beweiserleicherungen genießen. Danach wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, wenn er innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf eintritt. Damit kann der Käufer das Geschäft rückabwickeln, falls der Verkäufer nicht nachweist, dass der Fehler erst später eingetreten ist.

Der BGH verwies den Fall zur abschließenden Klärung an das Landgericht Halle zurück, das dem Händler Recht gegeben hatte. Die Richter hatten argumentiert, ein solcher Fehler könne jederzeit eintreten und lasse daher nicht die Schlussfolgerung zu, dass er schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen habe. Dieses Argument lehnte der BGH ab, weil sonst der angestrebte Verbraucherschutz ins Leere gehen würde.

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