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Grundsatzurteil des Oberlandesgericht Frankfurt: Preisbindung gilt auch bei Ebay

Die Buchpreisbindung gilt auch im Internet, so ein Grundsatzurteil des Oberlandesgericht Frankfurt. Wer als Privatmann regelmäßig neue Bücher im Internet versteigert, muss also den Ladenpreis verlangen.

Auch bei Ebay muss man sich an die Buchpreisbindung halten, Foto: dpa
Auch bei Ebay muss man sich an die Buchpreisbindung halten, Foto: dpa

HB FRANKFURT. Der Kartellsenat bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die einem Berliner Journalisten die Versteigerung neuwertiger Bücher auf dem Online-Marktplatz Ebay verboten hatte. Bei den Auktionen hatte der Mann innerhalb von sechs Wochen für 48 Rezensionsexemplare regelmäßig einen Startpreis von einem Euro festgelegt. Die Bücher wurden dann meist unterhalb des festgelegten Ladenpreises versteigert. Dagegen hatte ein Buchhändler aus Darmstadt wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt (Az.: 11 U (Kart) 18/04).

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Die Verpflichtung, neue Bücher zu einem festgesetzten Preis abzugeben, betrifft laut Urteil nicht nur gewerbsmäßige Händler. Sie gelte auch für den, der ohne größere Gewinnabsichten wiederholt Bücher "geschäftsmäßig" verkaufe. Das Urteil gilt allerdings nicht für jemanden, der gelegentlich ein gekauftes oder geschenktes Buch bei ebay versteigert. Generell ausgeschlossen von der Preisbindung sind gebrauchte Bücher und Mängelexemplare.

Laut Gericht spielt es keine Rolle, ob ein Verkäufer seinen Handel nur "nebenbei" betreibt. Dies machte der Journalist geltend, der nach eigenen Angaben die versteigerten Bücher kostenlos von Verlagen erhalten hatte. Dagegen hatte der Buchhändler erklärt, dass es sich bei dem Journalisten um einen "Powerseller" (Vielverkäufer) handle, der über verschiedene Identitäten bei ebay mehr als er selbst abgesetzt habe.

Der Anwalt des Darmstädter Buchhändlers, Christian Russ, wertete die Entscheidung als "Sieg für den gesamten Buchhandel und den Verbraucher". "Wer im größeren Stil Bücher im Internet verkauft, muss sich an das Wettbewerbsrecht halten", sagte Russ, der im Auftrag des Dachverbands der Buchbranche Verstößen gegen die Preisbindung nachgeht.

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