Ich bitte in diesem Zusammenhang inständig und damit ausdrücklich darum, den § 233 StGB sowie die §§ 233 ff. StGB fortan genauer zu berücksichtigen. Der Dienst solle im Arbeitsverhältnis entlohnt werden und natürlich die mit diesem einher gehenden Leistungen. So dagegen natürlich nicht die Person, also den an sich lebendigen Menschen. Denn dieser möge frei sein. Daher ist die Person namentlich ( also des Namen wegen) nicht zu verkaufen.
In diesem Zusammenhang steht auch der § 291 I Nr.3 StGB. Denn Wucher ist es gerade dann, wenn die Gegenleistung in keinem Verhältnis zu der erbrachten Arbeits- "Leistung" steht. Das Motto: "Viel Arbeit für wenig Geld" ist also auch mit Strafe bedroht.
Berater, die als Interim-Manager agieren und die Fähigkeit besitzen die Unternehmenswerte und Vorgehensweisen umzusetzen, schaffen die Möglichkeit der Nachhaltigkeit. Nur eine "Stelle" temporär zu besetzen und in der Zeit Optimierungen zu definieren bring das Unternehmen und die betroffenen Abteilungen nicht, oder nur bedingt weiter.
Als Interimsmanager können sehr gute und notwendige Veränderungen erkannt und realisiert werden. Auch die Chance länger als vorgesehen das Unternehmen zu begleiten sollte immer ins Auge gefasst werden. Ob weiterführend in der Position oder als Berater/ Coach.
Eine Branche auf dem Weg zur Normalität.
Ich kann die guten Erfahrungen nur bestätigen und begrüße, dass man sich jetzt in einem Verband oder auch gut strukturierten Unternehmen wie Seneca Vision organisiert hat. Unserem Unternehmen hat der Einsatz dieser Spezialisten enormen Mehrwert gebracht.
Anton Tifanor
Auch Personaldirektoren-Manager ist empfehlenswert mal zu wechseln.