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Manager-Bezüge: Das Denkzettel-Prinzip

Kein Land in Europa reguliert Vergütungen so intensiv wie Deutschland und Österreich. Die deutsche Regelung ist bindend, der österreichische Kodex freiwillig. Die Zahl der Unternehmen, die sich an den Kodex halten, steigt an. Doch die Gewerkschaften kritisieren, dass diese Regelung zu schwach sei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück. Kurz vor dem Ende der Amtszeit hat die Große Koalition ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" verabschiedet. Quelle: Reuters
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück. Kurz vor dem Ende der Amtszeit hat die Große Koalition ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung" verabschiedet. Quelle: Reuters

WIEN/DÜSSELDORF. Deutschland und Österreich mischen sich in Europa in die Gestaltung der Managergehälter ein. In Deutschland verabschiedete die Große Koalition noch kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit ein Gesetz zur "Angemessenheit der Vorstandsvergütung"; die Regierung in Wien hat gerade eine Verschärfung des Corporate-Governance-Kodex vorgelegt, der Regeln für die Management-Vergütung börsennotierter Unternehmen vorgibt. Allen Gemeinsamkeiten zum Trotz gibt es einen Unterschied: Der Kodex ist freiwillig, das Gesetz bindend.

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Einen Kodex für gute Unternehmensführung und Kontrolle (Corporate Governance) gibt es in Deutschland auch. Doch die Regeln zur Vergütung setzt der Gesetzgeber, der Kodex muss hinterherklappern. Zum Ärger der Kodex-Kommission, die früher unter Leitung von Thyssen-Krupp-Chefaufsichtsrat Gerhard Cromme stand und heute vom Commerzbank-Chefkontrolleur Klaus-Peter Müller geleitet wird.

Vorgeschrieben ist in Österreich in Zukunft eine jährliche Stellungnahme, warum sich Unternehmen im Einzelfall nicht an bestimmte Regeln des Kodex halten. So ist es seit acht Jahren auch in Deutschland. Jetzt allerdings verschärft durch die Vorgabe, die Nichteinhaltung von Kodex-Empfehlungen auch zu begründen. Anleger können dann entscheiden, ob sie trotzdem in Unternehmen investieren wollen.

Die neuen Regeln in Österreich sollen vor allem dafür sorgen, dass sich die Bezahlung der Manager an "nachhaltigen Unternehmenszielen" orientiert. "Wir wollen erreichen, dass sich der Vorstand für eine langfristige Wertschöpfung einsetzt", sagt Richard Schenz, der Vorsitzende des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance. Die Finanzkrise habe im vergangenen Jahr ziemlich klar gezeigt, wohin kurzfristiges Denken die Unternehmen führen könne.

Der österreichische Kodex schlägt vor, in neuen Vorstandsverträgen Obergrenzen bei der variablen Vergütung einzuziehen. Ein Thema, das in Deutschland zwar lange diskutiert wurde. Letztlich traute sich aber niemand solche Festlegungen im Gesetz zu treffen. Wiens Kodex empfiehlt, entweder einen festen Betrag anzugeben oder einen festen Prozentsatz der fixen Bezüge. Maßgeblich sei dabei, dass die Manager künftig nachhaltige Leistungskriterien erfüllen, die der Aufsichtsrat eines Unternehmens selbst festlegen müsse. Langfristig sind mindestens zwei Jahre.

Im deutschen Aktiengesetz ist etwas unscharf von "Angemessenheit" und "Nachhaltigkeit" die Rede, woran sich Vergütung zu orientieren habe. Allerdings: Verschlechtert sich die Lage eine Unternehmen drastisch, können Bezüge in Zukunft nachträglich herabgesetzt werden. Ein Novum in der Regulierung.

Und noch etwas hat Berlin jüngst eingeführt: Vergütungsstrukturen können durch die Hauptversammlung "gebilligt" werden. Dieses Denkzettel-Prinzip haben sich die Deutschen in Großbritannien abgeguckt. Die Aktionäre fassen zwar keinen verbindlichen Beschluss, können aber kräftig und öffentlichkeitswirksam auf den Putz schlagen.

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