
Wolfgang Nitsche muss ein Mann mit großem Ehrgeiz sein – und gehöriger Ausdauer. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht München wühlt sich gerade meterweise durch Akten. Es ist das Material zu einem der längsten und zähesten außergerichtlichen Schiedsverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte: dem Streit zwischen der Bundesregierung und dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect. Nitsche weiß, worauf er sich einlässt. Sein Vorgänger musste das Verfahren, das seit Herbst 2004 schwelt, Ende 2012 abgeben – aus gesundheitlichen Gründen.
Zermürbt kapitulierte der Mann vor einer vermeintlich simplen Frage: Wer ist schuld, dass das Mauterfassungssystem an den deutschen Autobahnen erst Anfang 2005 in Betrieb ging, 16 Monate später als vereinbart? Die Bundesregierung sagt, Toll Collect, also das Konsortium aus Daimler, Deutsche Telekom und Cofiroute aus Frankreich. Berlin fordert deshalb für die entgangenen Einnahmen fünf Milliarden Schadensersatz plus Zinsen. Das Konsortium weigert sich standhaft zu bezahlen. Seit neun Jahren ringen hinter verschlossenen Türen teure Anwälte von Top-Kanzleien um die Interpretation jeder Vertragszeile. Den Bund hat die Veranstaltung bereits 100 Millionen Euro Honorar gekostet, Daimler, Telekom und Cofiroute dürften mit einem ähnlichen Betrag dabei sein.
Nur: Welche Partei welche Fehler gemacht hat, welche juristischen Finten geschlagen werden, welche Lehren Wettbewerber und Politiker aus den Verträgen ziehen könnten, all das wird nie an die Öffentlichkeit gelangen. Denn anders als etwa bei der aktuellen Schadensersatzklage der Deutschen Bahn gegen den Zugbauer Bombardier hatten Bund und Konzerne vereinbart, nicht vor den Kadi zu ziehen, sondern ein privates Schiedsgericht anzurufen.
Der Fall Toll Collect steht für einen Trend, der sich allmählich zum verborgenen Massenphänomen auswächst, zu einer veritablen Schattenjustiz. Parallel zur staatlichen Gerichtsbarkeit ist eine zweite Judikative entstanden, die für immer mehr Unternehmen maßgeblich wird. Zwar gilt dort das gleiche Recht wie vor Gericht, nur kontrolliert dort keiner die konkrete Anwendung. Kaum ein Vertrag, bei Firmenübernahmen, Lieferverträgen oder am Bau, wird heute ohne Schiedsklausel geschlossen.
Ob große Player wie Siemens, RWE, Eon, Fraport und der Ticketverkäufer CTS Eventim oder Mittelständler – der Streit hinter den Kulissen um teils dreistellige Millionenbeträge geht durch alle Branchen. „Durch Schiedsurteile werden Milliardensummen bewegt – und kaum einer bekommt das mit“, sagt Jörg Risse, Anwalt bei der Kanzlei Baker & McKenzie in Frankfurt und Experte auf dem Gebiet der Schiedsgerichtsbarkeit. Es gibt keine Zuschauer und keine öffentliche Debatte, eine Kontrolle durch die höhere Instanz wie vor Gericht entfällt.
Vor allem die Rechtsgelehrten nehmen daran zunehmend Anstoß. An erster Stelle beklagen sie die mangelnde Transparenz der Urteile und ihre möglichen Folgen für das Wirtschaftsleben. „Mangels Kenntnis der Schiedssprüche kann niemand sicher sagen, ob in diesen privaten Verfahren das öffentliche Interesse gewahrt wird“, sagt Moritz Renner, Professor für transnationales Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Die Frage stellt sich in erster Linie, wenn ein privates Unternehmen gegen den Staat vorgeht wie aktuell Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der schwedische Energiekonzern liegt mit dem Bund wegen des Atomausstiegs vor einem Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington im Clinch.

Genau so ist es. Die Essenz aus mehr als 20 Jahren Erfahrung mit der deutschen Rechtsprechung ist, daß man die Verfahren auch auswürfeln könnte. Richter mit etwas Realitätssinn muß man suchen.

Nicht nur hier verzieht sich Justitia ins Hinterzimmer. Im Bereich der Verurteilung von Schwerkriminellen, auch der organisierten Kriminalität, pflegt sie ein Angstköttelchen ins Höschen zu machen und träumt lieber von einer romantischen, idealen Welt a la Jean-Jaque Rousseau, derweil auf den Straßen Neuköllns und anderswo die Luft brennt. Und ganz nebenbei wird noch die Exekutive kaputtgespart.

Jupp,
wer erwägt vor ein deutsches Gericht zu ziehen sollte lieber mit dem Gegner eine Münze werfen. Das produziert mit Abstand weniger Kosten, geht schneller und ist transparenter. Selbst BGH-Urteile können von Instanzen darunter ignoriert werden. Wer auch immer in der ersten Instanz verliert wird geradezu ermuntert es immer höher zu tragen. Zwei Richter - drei Meinungen.
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