
DüsseldorfDie meisten neuen Aufsichtsräte erfüllen noch immer keine besonderen Auswahlkriterien oder erbringen vorab definierte Qualifikationsnachweise – wie es jeder andere herkömmliche Jobbewerber tun muss. Obwohl verschärfte gesetzliche Regeln für Kontrolleure gelten, existieren in rund 70 Prozent der börsennotierten Unternehmen keine konkreten Evaluationskriterien für die Stellenbesetzung.
Das fand Michèle Morner in einer Studie über die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern heraus. Die Professorin leitet an der Uni Witten-Herdecke das Reinhard-Mohn-Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance. „Das einzige Nominierungskriterium, das wir gefunden haben, ist das ‚Ex' vom Ex-Vorstand“, sagt die Wissenschaftlerin. Und fährt an die Adresse von Interessenten ohne entsprechende Berufsstation im Lebenslauf gerichtet fort: „Wer kein Ex-Vorstand ist, wird nicht ernst genommen.“
Bei den Beiräten und Aufsichtsräten im Mittelstand sieht es nicht anders aus. Nachvollziehbare Kriterien für das Mandat der Kontrolleure? Mangelware.
Kein Wunder, dass die Enttäuschung so mancher Unternehmenschefs über ihre Aufseher nach einiger Zeit groß ist. Das Beratungsunternehmen Gemini befragte gemeinsam mit der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch-Gladbach Unternehmenslenker nach ihrer Zufriedenheit mit den Kontrollgremien. Die Schulnote lag bei „knapp befriedigend“, im Handel und für freiwillige Gremien sogar nur bei „ausreichend“. Überraschend: Zwischen Umsatzgröße und Gesamtzufriedenheit gibt es keine Korrelation.
Ernst Heilgenthal, Leiter des Kölner Büros von Gemini Executive Research, sieht dringenden Nachholbedarf. Aufsichtsräte müssen sich „durch die Zahlenfriedhöfe arbeiten können und dann auch penetrant nachfragen“. Den Wechsel vom operativen Manager zum Kontrolleur mit einer entsprechenden Weiterbildung zu begleiten, hält er für unerlässlich.
Die von der Regierung eingesetzte Corporate-Governance-Kommission unter der Leitung von Klaus-Peter Müller, Aufsichtsratschef der Commerzbank, fordert schon seit längerem eine Qualifizierungs- offensive von der Wirtschaft: Weiterbildungsinhalte für Kontrolleure müssen sich gezielt mit der Rolle des Aufsichtsrats befassen: seine Rechte und Funktion, Organisation, Arbeitsweise und Management des Gremiums, Unternehmensstrategie und -steuerung, Risikocontrolling, Finanzierung und Investition, moderne EDV und Technologiemanagement, aber auch Corporate Governance, Ethik sowie Fragen der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung müssten behandelt werden. Schwerpunkte der Fortbildung sollten außerdem die Themen Haftung und Aufsichtsratshaftpflicht-Versicherung sein.
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