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Ausbleibende Zahlungen: Säumige Kunden bedrohen die Existenz

Viele Mittelständler haben Angst, Kunden zu verprellen - und bleiben lange untätig, wenn ihr Geld ausbleibt. Damit bringen sie sich selbst in Gefahr: Wenn die Kunden nicht zahlen, kann ein Unternehmen womöglich selbst bald seine Rechnungen nicht mehr begleichen.

Viele Mittelständler reagieren zu zögerlich auf ausbleibende Zahlungen und gefährden so womöglich ihre eigene Existenz. Quelle: dpa
Viele Mittelständler reagieren zu zögerlich auf ausbleibende Zahlungen und gefährden so womöglich ihre eigene Existenz. Quelle: dpa

BERLIN. Wenn es um Geld geht, ist Kai Büntemeyer nicht zimperlich. Säumigen Kunden schickt der Chef der Kolbus GmbH, Weltmarktführer für Buchbindereimaschinen, unverzüglich eine Mahnung. Wenn alle Warnungen nicht helfen, stellt Büntemeyer für einen Schuldner auch schon mal einen Insolvenzantrag.

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Viele Mittelständler sind nicht so konsequent. Sie haben Angst, Kunden zu verprellen - und bleiben lange untätig, wenn ihr Geld ausbleibt. Damit bringen sie sich selbst in Gefahr: Wenn die Kunden nicht zahlen, kann ein Unternehmen womöglich selbst bald seine Rechnungen nicht mehr begleichen. Nach einer Erhebung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform werden acht von zehn Insolvenzen durch Zahlungsunfähigkeit ausgelöst - nicht selten spielen dabei Forderungsverluste die Hauptrolle. Mittelständler sollten wachsam sein: "Eine durchgreifende Verbesserung des Zahlungsverhaltens können wir derzeit noch nicht beobachten", sagt Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU).

Notfalls vor Gericht gehen

Kontrolle ist wichtig: Kolbus-Chef Büntemeyer lässt sich regelmäßig von seinem Buchhalter über mögliche Zahlungsunregelmäßigkeiten berichten. Wenn die Ursache nicht im eigenen Haus liegt, weil etwa eine Maschine nachgebessert werden musste, schickt der Unternehmer das Mahnschreiben los. "Sie werden gegen einen guten Kunden doch nicht vor Gericht gehen?", kontert mancher Empfänger die Aufforderung selbstbewusst. "Aber sicher doch", antwortet Büntemeyer dann. "Den Ruf, konsequent zu sein, muss man sich erarbeiten."

Mittelständler seien zwar mehr denn je für dieses Thema sensibilisiert, sagt Udo Brückner, Produktmanager Inkasso beim Verband der Vereine Creditreform. Das zeige die steigende Anzahl von Bonitätsauskünften. Doch das Forderungsmanagement setze immer noch viel zu spät ein, sagt er. Das gilt besonders für das Exportgeschäft: Eine Creditreform-Studie zeigt, dass säumige Firmen hier bis zu siebenmal angemahnt werden, bevor weitere Schritte folgen.

Oft deuten sich Zahlungsschwierigkeiten an, wenn Kunden Bankverbindungen wechseln oder per Scheck anweisen. "Mittelständler sollten ein Frühwarnsystem installieren, das solche Zeichen erkennt", sagt BDIU-Präsident Spitz.

Die Unternehmen stellen sich auf ausbleibende Zahlungen ein, indem sie Schwund von vornherein einkalkulieren. Für Kolbus-Chef Büntemeyer ist das Anreiz genug, streng zu sein. Wenn Kunden drohen, zur Konkurrenz zu gehen, lässt ihn das kalt: "Potenzielle Kunden mit mangelnder Bonität sind keine potenziellen Kunden."

  • 10.12.2010, 00:00 UhrAnonymer Benutzer: jürgen Risse

    Für den Mittelständler ist es aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung in Punkto inkassogebühren auf jeden Fall besser bei Verzug die Angelegenheit gleich einem Rechtsanwalt zu übergeben.
    Rechtsanwaltsgebühren sind durchsetzungsfähig.
    Auf den inkassogebühren bleibt er sehr oft sitzen
    z.b
    AG Osnabrück Az.: 44 C 307/00
    AG berlin Mitte vom 01.09.2009
    Geschäftsnr. 8 C 118/09)
    AG Zossen: Az. 2 C 229/06 vom 13.12.2006
    AG Krefeld
    6 C 407/06 vom 29.08.2006
    AG bochum Urteil 75 C 187/06 v. 06.10.2006
    AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97
    AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98
    AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007
    LG Cottbus, beschl. v. 25.10.2004 – 10 T 36/04
    AG Wedding, Urteil vom 24.10.01 - 20 C 104/01 -
    LG berlin, AZ: 20 0 63/95
    OLG Dresden, Urteil vom 01.12.1993 - 5 U 68/93
    OLG Düsseldorf AZ: 5 U 28/96
    OLG Köln, Urteil vom 03.04.2006, Az. 16 U 65/05
    AG Saarbrücken v. 11.08.1998 Az.: 36 C 44/98
    Amtsgericht Dortmund (425 C 8389/09


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