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Insolvenzrecht: Die Schicksalsfrage

Die Wirtschaftskrise trifft die exportabhängige, deutsche Wirtschaft besonders. Die Regierung hat reagiert und den Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung gelockert. Doch Experten fordern weitere Reformen. Das deutsche Insolvenzrecht ziele zu stark auf eine finanzwirtschaftliche, statt auf eine ertragswirtschaftliche Sanierung.

Etliche deutsche Unternehmen könnten der Warenhauskette Hertie in die Insolvenz folgen. Quelle: ap
Etliche deutsche Unternehmen könnten der Warenhauskette Hertie in die Insolvenz folgen. Quelle: ap

Die täglichen Wasserstandsmeldungen der deutschen Insolvenzgerichte lassen nichts Gutes erahnen. Beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg stellten seit Jahresbeginn 833 Unternehmen einen Insolvenzantrag, es folgen Köln (430), Hamburg (380), München (345) und Leipzig (296), wie auf der Internetseite www.indat.info nachzulesen ist. Bundesweit mussten bis Anfang Mai 2009 fast 15 400 Manager und Firmeninhaber die Reißleine ziehen.

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Dabei ist das Risiko, mit dem eigenen Unternehmen zu scheitern, vergleichsweise gering. So hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform errechnet, dass die durchschnittliche Insolvenzquote in Westeuropa 2008 bei 83 insolventen Betrieben pro 10 000 Unternehmen gelegen hat. Deutschland erreichte mit einer Quote von 96 einen leicht über dem Durchschnitt liegenden Wert.

Gleichwohl geben diese Zahlenspiele keinen Aufschluss über die wahren insolvenzbedingten Verluste an Kapital und Arbeitsplätzen mitten in der Weltwirtschaftskrise, zumal Deutschland als Exportweltmeister derzeit besonders schwer getroffen scheint. Die Bundesregierung hat deshalb vorsichtshalber im vergangenen Herbst den Überschuldungsbegriff in der Insolvenzordnung vorläufig - das heißt bis zum 31. Dezember 2010 - gelockert: Sofern eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht, müssen Manager selbst dann keinen Insolvenzantrag stellen, wenn das Vermögen des Betriebes die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Insolvenzrechtsexperten wie der Kölner Anwalt Christoph Poertzgen halten das für Augenwischerei: "Tatsächlich drückt der Schuh bei der fehlenden Liquidität der Unternehmen." Der Partner der Kanzlei Oppenhoff & Partner plädiert dafür, stattdessen das Insolvenzplanverfahren zu vereinfachen. Im Unterschied zum Insolvenzregelverfahren zielt das Planverfahren nach dem amerikanischen Vorbild des Chapter 11 auf den Erhalt des Unternehmens, nicht auf seine Zerschlagung. Allerdings können nach der deutschen Version Gläubigergruppen den Sanierungsplan torpedieren. Diese sogenannten Akkordstörer sind ein wesentlicher Grund dafür, weshalb hierzulande nur in etwas mehr als zwei Prozent aller Verfahren existenzerhaltend saniert wird. "Hier sollte der Gesetzgeber mehr auf Konsens dringen und das Planverfahren vereinfachen. Wer frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, sollte zudem nach künftigem Recht mit dem Privileg des Planverfahrens belohnt werden", schlägt Poertzgen vor. Damit wäre seiner Meinung nach die Angst vieler Unternehmer vom Tisch, ihren Betrieb mit dem Insolvenzantrag endgültig zu verlieren.

Das deutsche Insolvenzrecht ziele zu stark auf eine finanzwirtschaftliche statt eine langfristig angelegte ertragswirtschaftliche Sanierung, kritisieren Fachleute. "Auf manche vermeintliche Rettung aus der Insolvenz folgt dann ein erneuter Antrag", sagt Restrukturierungsexperte Kolja von Bismarck von Clifford Chance. Auch er hofft auf eine rasche Reform des Insolvenzrechts. In das Insolvenzplanverfahren müsse die Möglichkeit aufgenommen werden, Gesellschafter zu einem Debt Equity Swap zwingen zu können, das heißt zu einer Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital. "Die Gläubiger eines Unternehmens würden dann nicht nur das Ausfallrisiko tragen, sondern wie die Gesellschafter im Erfolgsfall von einem steigenden Unternehmenswert profitieren, wodurch das Zuführen von Kapital attraktiver würde", hofft von Bismarck.

Konsequent ist diese Lösung jedenfalls. Denn wirtschaftlich betrachtet gehört den Gläubigern das Unternehmen ohnehin. Der Haken dabei: "Momentan ist ein solcher Debt Equity Swap nur mit Zustimmung aller Altgesellschafter möglich. In der Krise müssen 75 Prozent der Gläubiger jedoch auch in der Lage sein, die Gesellschafter zu einem Tausch von Schulden in Unternehmensanteile zu zwingen", fordert von Bismarck.

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