
FRANKFURT. Die Bilanzrechtsreform ist dennoch ein wichtiger Schritt, da das HGB in seiner alten Fassung vielen Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte. Neben der Ausschüttungsbemessung und der Informationsfunktion sollte die Handelsbilanz auch zur Festlegung der Steuern herangezogen werden können. "Dadurch war die Handelsbilanz stark durch steuerlich motivierte Bewertungsansätze verzerrt", sagt Norbert Seeger, Professor an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Grundsätzlich mussten Unternehmen in der Handelsbilanz ausgeübte Wahlrechte auch in der Steuerbilanz anwenden - die so genannte materielle Maßgeblichkeit - und andersherum steuerlich genutzte Wahlrechte in der Handelsbilanz nachziehen - die umgekehrte oder weiter gefasst die formelle Maßgeblichkeit.
Mit dem BilMoG, das Firmen ab 2010 anwenden müssen, ergänzte der Gesetzgeber die materielle Maßgeblichkeit um einen Wahlrechtsvorbehalt. Steuerliche Wahlrechte haben nun Vorrang. Gleichzeitig strich er die umgekehrte Maßgeblichkeit (§5 Abs. 1 EStG). Zudem wird es mehr Fälle geben, in denen es zu einer Durchbrechung der Maßgeblichkeit, also zur Anwendung von steuerlichen Sonderregelungen, kommt.
"Handelsbilanzen werden künftig aussagekräftiger, da Firmen Steuervorteile nutzen können, ohne den handelsrechtlichen Jahresüberschuss zu beeinflussen", erklärt Seeger. Vor allem stille Reserven, die durch die umgekehrte Maßgeblichkeit in die Handelsbilanz kamen, konnten bislang zu Fehleinschätzungen führen.
Wenn das Management in einem Jahr schlecht arbeitete und stille Reserven abbaute, war das im Zahlenwerk nicht ersichtlich. "Künftig kann sich ein Unternehmen handelsrechtlich richtig darstellen und sich gleichzeitig steuerlich optimieren", sagt Christian Zwirner von der Kanzlei Kleeberg.
Bisher konnten Mittelständler den steuerlichen Gewinn jedoch aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten. Künftig dürfte dies schwierig werden. "Die Einheitsbilanz wird es so gut wie nicht mehr geben", betont Zwirner. Stattdessen werden viele Firmen eine separate Steuerbilanz erstellen müssen.