Zehn Schritte zur geförderten betrieblichen Kinderbetreuung Wenn Unternehmer ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unterstützen möchten und bereit sind, dafür eigene Mittel einzusetzen, bietet das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" des Bundesfamilienministeriums Unterstützung. Es übernimmt 50 Prozent der in den ersten beiden Jahren anfallenden Betriebskosten für neu geschaffene Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder, die zu Beginn der Förderung das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Obergrenze liegt bei 6 000 Euro pro Platz und Jahr. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt, was man für die Fördergelder tun muss. Wir zeigen Ihnen die zehn Schritte. Text: Carmen SalvenmoserFoto: dpa