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Übergaberegelungen: Entscheider: Nachfolge nicht verpassen

Die meisten Mittelständler kümmern sich viel zu spät um die Wachablösung: Jeder zweite Unternehmer über 60 hat seine Nachfolge noch nicht geklärt. Stirbt ein Firmeninhaber dann unerwartet, kann dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Existieren keine Übergaberegelungen, können Testamentvollstrecker beim Umgang mit dem Nachlass helfen.

Neun von zehn Erblassern beauftragen zu Lebzeiten Experten als Vollstrecker für ihr Testament. Quelle: dpa
Neun von zehn Erblassern beauftragen zu Lebzeiten Experten als Vollstrecker für ihr Testament. Quelle: dpa

WERTHER. Anrufer, die bei der Firma Wurst Stahlbau GmbH den Geschäftsführer sprechen wollen, müssen mit einer Gegenfrage rechnen. "Welchen denn?" Der Familienbetrieb im niedersächsischen Bersenbrück hat nicht nur einen Chef, sondern drei. Drei Brüder, die gemeinsam das Unternehmen ihrer Eltern weiterführen. Diese hatten die Nachfolge frühzeitig geregelt und ihre Söhne schon vor zehn Jahren ins Unternehmen geholt.

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Die meisten Mittelständler kümmern sich aber viel zu spät um die Wachablösung: Jeder zweite Unternehmer über 60 Jahre hat seine Nachfolge noch nicht geklärt. Das ergab eine Studie der Hochschule Aalen, an der 4 700 Unternehmer teilnahmen. Knapp ein Drittel der befragten Unternehmer fühlte sich selbst mit 65 Jahren noch zu jung für eine Unternehmensübergabe. Die Firmengründer sterben dann "plötzlich und unerwartet", mit fatalen Folgen für den Fortbestand der Firma: Denn in den meisten Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, die sich bei Beschlussfassung immer einig sein muss.

Nach einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) halten es nur vier Prozent der Erblasser für denkbar, dass es unter den Erben zu Streitigkeiten kommt. Tatsächlich kommt es aber bei jeder zweiten Erbschaft zu Unstimmigkeiten.

Der Bielefelder Rechtsanwalt Stephan Konrad vom Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker hat täglich mit solchen Fällen zu tun. Denn selbst wenn ein Testament vorhanden ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es auch umgesetzt werden kann. In 80 Prozent der Fälle stimmt laut DIA-Studie die vom Erblasser gewollte und die tatsächliche Wirkung auf das Vermögen nicht überein. 62 Prozent der Erblasser betrachten ihren Nachlass als Familienbesitz und wünschen sich, dass dieser von den Erben erhalten wird. Aber 22 Prozent der Erben halten sich nicht daran.

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