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Mittelstand: Wie Mittelständler bereits verloren geglaubte Forderungen eintreiben können

Beharrlichkeit zahlt sich aus - Rechtsanwälte und Inkassounternehmen können dem Mittelstand helfen, an ihr Geld zu kommen. Noch trauen sich viele Unternehmer nicht, ein aktives Forderungsmanagement zu betreiben, weil sie um ihre Geschäftsbezieungen fürchten.

FRANKFURT. An manchem Morgen zieht Rechtsanwalt Stefan Siemens Gummistiefel an und fährt übers Land. Bei seinen Touren kommt der Anwalt vom Anwaltsbüro Stieghorst & Partner in Halle/Westfalen viel herum. Unterwegs sieht er dann Schuldner, die angeblich nicht zahlen können, auf der Baustelle bei der Arbeit.

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Wenn es um die Eintreibung von Forderungen geht, haben regionale Anwaltsbüros Standortvorteile, meint Siemens. „Wir kennen unser Gebiet.“ Seit 47 Jahren schon ist sein Anwaltsbüro darauf spezialisiert, Forderungen für mittelständische Unternehmen einzutreiben. Siemens weiß um die Situation der Schuldner und kann einschätzen, wie viel noch zu holen ist. Das kann bei Ratenzahlung mitunter Jahre dauern – doch das Warten zahlt sich für die Gläubiger aus. „Ein Dachdecker aus Gütersloh zahlt seit drei Jahren die Schulden an einen Händler ab. Von 60 000 Euro sind noch 18 000 Euro offen“, berichtet Siemens.

Forderungsbeitreibung ist ein wachsendes Geschäft, bei dem Rechtsanwälte mit Inkassounternehmen um Klienten konkurrieren. Zwar ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen dem Statistischen Bundesamt zufolge 2007 um fast 15 Prozent im Vergleich zu 2006 gesunken. Doch die Zahlungsmoral ist unverändert schlecht. Eine Studie des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen ergab, dass 20 Prozent der Unternehmen vorsätzlich spät zahlen. „Häufig lassen Unternehmer außer Acht, dass Lieferantenkredite bedeutende Aktivposten in der Unternehmensbilanz sind und vernachlässigen ein aktives Forderungsmanagement“, sagt Steffen Lask, Rechtsanwalt bei Ecovis in Berlin. „Sie trauen sich nicht, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten, weil sie dann das Ende ihrer Geschäftsbeziehung befürchten.“

Davon profitieren Inkassounternehmen, die Gläubigern bundesweit Telefon-Mahnverfahren mit psychologisch geschultem Personal anbieten. Dazu brauchen sie nur die Kopie der Rechnung und der Mahnung. Die Bremer Inkasso GmbH wirbt mit ihrer Spezialisierung auf Forderungseinzug und argumentiert, „dass Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet werde.“

Doch das vorgerichtliche Inkasso-Mahnverfahren hat Nachteile: Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, muss der Gläubiger die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. „Nach gefestigter Rechtssprechung werden außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten, die der Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens veranlasst hat, in einem Rechtsstreit vor Gericht nicht als Schadensposition ersetzt“, sagt Lask. Da das Inkassounternehmen Fristen setzt, kann fast ein Jahr vergehen, bis ein Fall vor Gericht geht. Spätestens dann, wenn der Schuldner Widerspruch gegen das Mahnverfahren einlegt, muss auch das Inkassounternehmen einen Anwalt einschalten.

Bis es so weit ist, bilden die offenen Forderungen einen Aktivposten in der Bilanz – und verschlechtern die Bonität des Unternehmens. „Die Mahnvorstufe bei Inkassounternehmen können sich mittelständische Unternehmen sparen“, sagt Lothar Päbst, Unternehmensberater und Geschäftsführer der Ad-Bonum GmbH aus Gütersloh. „Inkassounternehmen haben grundsätzlich ihre Berechtigung im Bereich des Massengeschäfts – vorausgesetzt die Forderungen sind gleich strukturiert.“ Das ist bei Lieferanten-, Werklohn- und Darlehensforderungen aber nicht der Fall. „Mittelständische Unternehmen haben zehn bis 12 Forderungsausfälle pro Jahr und einen individuellen Beratungsbedarf“, berichtet Rechtsanwalt Siemens. Gerade im Bereich der außergerichtlichen Forderungssicherung können Rechtsanwälte viele Instrumentarien wie Bürgschaften, Schuldbeitritte, Schuldübernahmen oder Sicherungsabtretungen einsetzen. Bis die Raten abgezahlt sind, kann es also vorkommen, dass die Kanzlei zum Beispiel den Fahrzeugbrief des Schuldners verwahrt.

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