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13.11.2007 
Neue Möglichkeiten

Bilanzierung leicht gemacht

von Martin Beier

Die jährliche Bilanzierung ist für viele Mittelständler die unwichtigste Nebensache des Geschäftsbetriebs. Obendrein waren ihnen für diese lästige Pflicht auch noch neue Regeln angedroht. Bis Justizministerin Brigitte Zypries in die Bresche sprang – mit einem Alternativ-Entwurf.

DÜSSELDORF. Es war lediglich ein Diskussionsentwurf, den das International Accounting Standards Board (IASB) im Februar 2007 vorlegte; mit der Bitte um Stellungnahmen bis zum 1. Oktober. Der Inhalt des Entwurfs lief auf folgenden Vorschlag hinaus: "Weg mit der klassischen Bilanzierung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)“. Stattdessen sollen nach dem Wunsch der Europäischen Union auch kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit erhalten, nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu bilanzieren.

Die Regeln, welche die 14 IASB-Experten zur Diskussion vorgelegt haben, sind jedoch so kompliziert, dass sie nicht auf Gegenliebe stoßen. Die Aufgabe des IASB ist die Ausarbeitung von internationalen Rechnungslegungsstandards (Finanzberichterstattung).

"Der Entwurf enttäuscht, denn er wird nicht dem Ziel gerecht, kleinen und mittleren Unternehmen die Arbeit wesentlich zu erleichtern.“ So urteilt Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW. "Der vom IASB veröffentlichte Entwurf eines IFRS-Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen ist keine gangbare Alternative für die Aufstellung eines informativen Jahresabschlusses“, urteilte auch Bundesjustizministerin Zypries.

Das IASB ist ein privat organisierter Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten und Bilanzbuchhaltern aus neun Ländern, einschließlich Deutschland, mit Sitz in London. Seit 1973 kümmert es sich darum, dass Anleger und andere Interessierte aussagekräftige und international leicht vergleichbare Jahresabschlüsse vorgelegt bekommen. Die IFRS-Standards symbolisieren praktisch den Übergang von der traditionellen gläubiger-orientierten Bilanzierung nach HGB zur eigentümer-orientierten Abschlussaufstellung für den Kapitalmarkt.

Die weitaus meisten deutschen Unternehmen sind allerdings gar nicht am Kapitalmarkt notiert. Entsprechend groß war der Aufschrei aus diesen Kreisen. Die weitaus überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmer will nicht einsehen, für wen sie kapitalmarkt-orientierte Jahresabschlüsse vorlegen soll. Mit dem nun vorgelegten Entwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMog) will Ministerin Zypries nun gleich doppelt punkten: durch Deregulierung und durch Kostensenkung – insbesondere für KMUs.

Im Einzelnen ist vorgesehen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften ganz von Buchführung und Bilanzierung nach handelsrechtlichen (nicht nach steuerrechtlichen) Vorschriften zu befreien, sofern sie nicht mehr als 500 000 Umsatz und 50000 Euro Gewinn im Jahr machen. Sofern größere KMU unter den erhöhten Schwellenwerten von 4,8 Mill. Euro Bilanzsumme und 9,6 Mill. Euro Jahresumsatz bleiben, würden diese für sie tatsächlich Gesetz werden.

Erleichterung sieht der Zypries-Entwurf auch für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände vor. Sie können künftig aktiviert werden, wodurch sich Gewinn und Eigenkapital höher darstellen. Höher wären allerdings auch Pensionsrückstellungen auszuweisen, die heute, gemäß Feststellung der Ministerin, "nach übereinstimmender Einschätzung zu niedrig“ dotiert sind. Allerdings: Die restriktiven steuerlichen Vorschriften sollen – nicht nur zu diesem Punkt – unverändert bleiben. Dafür ist nicht Ministerin Zypries zuständig, sondern Finanzminister Peer Steinbrück.

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