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19.11.2007 
Gesetzesentwurf

Blockade bei Wagniskapital

von Frank M. Drost

Wagniskapitalinvestoren müssen sich in Deutschland weiter in Geduld üben. Zwar hatte sich die Koalition schon prinzipiell auf den Gesetzesentwurf „zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen“ geeinigt. Doch dieser liegt nach Querelen zwischen der Union und der SPD auf Eis. Noch ist kein Ende des Fingerhakelns in der Koalition in Sicht.

BERLIN. Mit dem so genannten Risikobegrenzungsgesetz will die Regierung verhindern, dass Unternehmen durch einzelne Finanzinvestoren wegen kurzfristiger Renditeüberlegungen zerschlagen werden. Da beide Gesetze als Einheit gesehen werden, sind nun beide blockiert.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) geht davon aus, dass erst im Frühjahr 2008 eine Einigung erreicht werden kann. Die Union hatte sich beim Risikobegrenzungsgesetz darüber echauffiert, dass das SPD-geführte BMF über das Ziel hinausgeschossen sei. So sollen Investoren beispielsweise bereits ab einer Beteiligung von zehn Prozent an einem börsennotierten Unternehmen Rechenschaft über die Herkunft der Mittel und ihre Ziele geben.

Die Wagniskapitalbranche hat die vage Hoffnung, dass im Zuge eines Kompromisse auch an dem MoRaKG nachgebessert wird. Nach dem gegenwärtigen Entwurf sollen Kapitalbeteiligungen nur an jungen und mittelständischen Unternehmen gefördert werden. Diese sollen zum Zeitpunkt der Beteiligung nicht älter als zehn Jahre sein und über kein Eigenkapital von mehr als 20 Mill. Euro verfügen. Zudem sind Ausnahmen bei der Verlustverrechnung vorgesehen.

Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat vorgeschlagen, die 20 Mill. Euro-Grenze nur bei Erstinvestitionen gelten zu lassen. Spätere Finanzierungen sollten darüber hinaus möglich sein. Gerade die kostenintensive Biotechnologiebranche hätte ansonsten das Nachsehen.

Ähnlich wie der BVK bedauert auch der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), dass die Bundesregierung sich nur auf die Förderung von Wagniskapital konzentrieren will und damit von dem ursprünglichen Ziel abgerückt ist, die Private-Equity-Branche insgesamt zu fördern. „Dadurch wird die Möglichkeit versäumt, „einen einheitlichen international wettbewerbsfähigen Rechtsrahmen für den gesamten Beteiligungsmarkt zu schaffen“, urteilt der BVR. Der genossenschaftliche Bankenverband spricht sich überdies dafür aus, Beteiligungsgesellschaften selbst nicht zu besteuern, sondern die Anleger (Steuertransparenz).

Das ist mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück allerdings nicht zu machen. „Eine umfassende steuerliche Förderung der gesamten Private-Equity-Branche ist weder ökonomisch notwendig noch fiskalisch vertretbar“, schreibt Steinbrück in einem parteiübergreifenden Brief an die Abgeordneten des Bundestages. Die im Hause Steinbrücks befürchteten Steuerausfälle von 15 bis 20 Mrd. Euro, die im Fall einer steuertransparenten Gestaltung für alle Private-Equity-Fonds entstehen sollen, kann keiner nachvollziehen.

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