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12.11.2007 
Familienunternehmen

Board entschärft internationale Vorschriften

von Bert Fröndhoff

Deutsche Familienunternehmer können heute mit Spannung nach London blicken – zumindest diejenigen, die ernsthaft prüfen, in ihrer Firma die Bilanzierung nach internationalen IFRS-Regeln einzuführen. Dort diskutieren deutsche Bilanzexperten und das zuständige Gremium über eine teilweise Entschärfung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften.

DÜSSELDORF. Es geht um einen der strittigsten Punkte: die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Die bisherige Regel ist aus Sicht von Wirtschaftsprüfern ein „Akzeptanzkiller“ für die IFRS-Einführung bei deutschen Personengesellschaften. Der Grund: Stellen sie auf IFRS um, stehen viele von ihnen plötzlich ohne Eigenkapital da. Denn den Regeln zufolge gilt nur als Eigenkapital, was nicht von Kapitalgebern individuell kündbar ist. Genau dieses Recht aber haben die Gesellschafter etwa der hier weit verbreiteten Kommanditgesellschaft.

Die heftige Kritik an dieser Regel hat sich das für die IFRS zuständige Board in London offenbar zu Herzen genommen, wie dessen Mitteilung von voriger Woche zeigt. Danach soll die Vorschrift IAS 32 so geändert werden, dass in den meisten Fällen auch die von den Gesellschaftern kündbaren Anteile in einem IFRS-Abschluss als Eigenkapital ausgewiesen werden können. „Die Änderung wäre ein großer Schritt nach vorn“, sagt Guido Fladt von Pricewaterhouse Coopers.

Heute diskutiert das IASB mit Delegierten etwa vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committe (DRSC) die Änderung. „Kommt sie, wird sie vor allem für die großen deutschen Familienunternehmen positive Auswirkungen haben“, erläutert Martin Schmidt vom DRSC. Bei großen, international tätigen Personengesellschaften ist das Interesse an einer Umstellung auf IFRS-Bilanzregeln durchaus vorhanden.

Zwar sind die abseits von Börse und Kapitalmarkt tätigen Firmen nicht zur Einführung verpflichtet, anders als die börsennotierten Unternehmen. Doch gibt es auch für sie Argumente für eine Konzern-Rechnungslegung nach IFRS: Etwa, um unternehmensweit einheitliche Standards zu schaffen. Oder um sich vor Banken besser zu präsentieren und mit der börsennotierten Konkurrenz vergleichbarer zu machen. Zudem: „Wer in absehbare Zeit den Börsengang plant, für den lohnt es sich, bereits einen IFRS-Abschluss in der Schublade zu haben“, sagt Fladt.

Was für die großen Familienunternehmen gilt, muss sich aber nicht für den kleinen Mittelständler mit 100 bis 200 Mitarbeitern lohnen. Dort erwarten die Experten auch nach der Änderung der Eigenkapitalvorschrift keinen Run auf die IFRS-Umstellung. Denn die grundsätzlichen Probleme bei den IFRS für kleine und mittelgroße Firmen bleiben bestehen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Bedürfnisse des Mittelstandes.

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