0 Bewertungen
12.11.2007 
Familienunternehmen

Board entschärft internationale Vorschriften

von Bert Fröndhoff

Deutsche Familienunternehmer können heute mit Spannung nach London blicken – zumindest diejenigen, die ernsthaft prüfen, in ihrer Firma die Bilanzierung nach internationalen IFRS-Regeln einzuführen. Dort diskutieren deutsche Bilanzexperten und das zuständige Gremium über eine teilweise Entschärfung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften.

DÜSSELDORF. Es geht um einen der strittigsten Punkte: die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Die bisherige Regel ist aus Sicht von Wirtschaftsprüfern ein „Akzeptanzkiller“ für die IFRS-Einführung bei deutschen Personengesellschaften. Der Grund: Stellen sie auf IFRS um, stehen viele von ihnen plötzlich ohne Eigenkapital da. Denn den Regeln zufolge gilt nur als Eigenkapital, was nicht von Kapitalgebern individuell kündbar ist. Genau dieses Recht aber haben die Gesellschafter etwa der hier weit verbreiteten Kommanditgesellschaft.

Die heftige Kritik an dieser Regel hat sich das für die IFRS zuständige Board in London offenbar zu Herzen genommen, wie dessen Mitteilung von voriger Woche zeigt. Danach soll die Vorschrift IAS 32 so geändert werden, dass in den meisten Fällen auch die von den Gesellschaftern kündbaren Anteile in einem IFRS-Abschluss als Eigenkapital ausgewiesen werden können. „Die Änderung wäre ein großer Schritt nach vorn“, sagt Guido Fladt von Pricewaterhouse Coopers.

Heute diskutiert das IASB mit Delegierten etwa vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committe (DRSC) die Änderung. „Kommt sie, wird sie vor allem für die großen deutschen Familienunternehmen positive Auswirkungen haben“, erläutert Martin Schmidt vom DRSC. Bei großen, international tätigen Personengesellschaften ist das Interesse an einer Umstellung auf IFRS-Bilanzregeln durchaus vorhanden.

Zwar sind die abseits von Börse und Kapitalmarkt tätigen Firmen nicht zur Einführung verpflichtet, anders als die börsennotierten Unternehmen. Doch gibt es auch für sie Argumente für eine Konzern-Rechnungslegung nach IFRS: Etwa, um unternehmensweit einheitliche Standards zu schaffen. Oder um sich vor Banken besser zu präsentieren und mit der börsennotierten Konkurrenz vergleichbarer zu machen. Zudem: „Wer in absehbare Zeit den Börsengang plant, für den lohnt es sich, bereits einen IFRS-Abschluss in der Schublade zu haben“, sagt Fladt.

Was für die großen Familienunternehmen gilt, muss sich aber nicht für den kleinen Mittelständler mit 100 bis 200 Mitarbeitern lohnen. Dort erwarten die Experten auch nach der Änderung der Eigenkapitalvorschrift keinen Run auf die IFRS-Umstellung. Denn die grundsätzlichen Probleme bei den IFRS für kleine und mittelgroße Firmen bleiben bestehen.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Die Bedürfnisse des Mittelstandes.

Kern der Kritik: Die IFRS sind zu komplex und gehen an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei. Zwar hat das für die Regeln zuständige Londoner IASB im Frühjahr eine stark abgespeckte Version der vollen IFRS vorgelegt: die „IFRS for Small and Medium-sized Entities“. Statt 2400 Seiten umfasst dieses Werk nur knapp 250 Seiten. Doch sind auch diese IFRS-Regeln an den kurzfristigen Informationsbedürfnissen von Aktionären börsennotierter Unternehmen ausgerichtet und daher übertrieben für den Mittelständler mit überschaubarer Zahl an Gesellschaftern und vorrangigem Interesse an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens. „In der vorliegenden Form stellt der Standard keine Alternative für den Mittelstand dar“, sagt Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland.

Ein weiterer und womöglich noch gewichtigerer Grund spricht dagegen, dass bei den kleineren Familienunternehmen nun der IFRS-Hype ausbricht: Das deutsche Bilanzrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)mausert sich zur Konkurrenz zu den IFRS. Die Bundesregierung hat die Modernisierung jüngst auf den Weg gebracht (siehe „Was das neue HGB-Bilanzrecht bringt“). Ziel: Die Aussagekraft von HGB-Abschlüssen soll erhöht und das Regelwerk an internationale Standards angepasst werden. „Das geplante Gesetz stärkt das HGB als eigenständige deutsche Alternative zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS“, sagt Bernd Rödl, geschäftsführender Partner der Nürnberger Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner.

Das sieht auch Hans-Joachim Böcking so, BWL-Professor an der Universität Frankfurt. Zwar gebe es Argumente für große Familienunternehmen, die Umstellung auf volle IFRS zu prüfen. Spezielle IFRS für kleine und mittlere Unternehmen, wie sie derzeit vorliegen, hält er aber für überflüssig. „Das reformierte HGB-Bilanzrecht ist für diese Firmen die bessere Alternative.“

Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

weiterHandelsblatt Quiz

Quiz : Firmennachfolge: Der Nächste, bitte!

Los geht's!Tausende Unternehmen stehen in Deutschland jedes Jahr vor einem Generationenwechsel. Die Nachfolge ist nicht nur die Schlüsselübergabe von einem Chef...

weiterStartup

Rasantes Wachstum mit stärkeren Displays  Artikel in Merkliste

11.08.2008

Über spiegelnde oder schwache Displays hat sich jeder schon geärgert, der mit seinem Laptop im Freien arbeitet oder im gleißenden Sonnenlicht die neueste SMS auf seinem Handy lesen will. Jürgen Eichner hat den Ärger nicht runtergeschluckt, sondern daraus eine Idee für eine Unternehmensgründung entwickelt. Artikel


weiterAnzeige - Aktuelle Umfrage

candidus Mittelstands-EKG™ 

13.07.2008

Wie in den vergangenen Jahren führen wir auch in diesem Jahr wieder das candidus Mittelstands-EKG™ durch. Das Mittelstands-EKG™ ermittelt die Erfolgsfaktoren für profitables und nachhaltiges Wachstum im Mittelstand. In diesem Jahr steht das Supply Chain Management als einer der Erfolgsfaktoren im Zentrum der Untersuchung.
Umfrage starten... WEB-Link


Anzeige