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25.04.2008 
Steuerrecht

Der Fiskus bittet Erben zur Kasse

von Michael Gneuss

Die geplante Besteuerung der Unternehmensnachfolge könnte sich als Bumerang erweisen: Die Reform trifft den Mittelstand hart und könnte sogar für viele Betriebe den Ruin bedeuten. Auch in der Politik ist die Reform umstritten.

DÜSSELDORF. Schlagzeilen wie diese lesen mittelständische Unternehmen gern: "Schenkung- und Erbschaftsteuer vor dem Aus." Was der deutschen Politik nicht einmal im Traum einfällt, wird im Nachbarland Österreich Realität. Finanzminister Wilhelm Molterer legte kürzlich einen Entwurf für ein neues Schenkungsmeldegesetz vor, mit dem die Erbschaft- und Schenkungsteuer ab August entfallen soll. Molterer will so Betriebsübergaben erleichtern.

Deutschland geht einen anderen Weg. Plänen der Bundesregierung zufolge sollen Erben künftig 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, allerdings nicht vom Buchwert des Unternehmens, sondern vom Verkehrswert. Dazu kommen harte Auflagen des Bundesfinanzministeriums: Steuerfrei erhalten die Nachfolger den Rest nur dann, wenn sie die Firma 15 Jahre nicht verkaufen und zehn Jahre lang mindestens 70 Prozent der summierten Löhne der Angestellten zahlen.

"Das ist eine Falle für den Mittelstand", sagt Michael Rudolf, Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) "Kein Unternehmen kann das in der Praxis durchhalten." Der Rechtsanwalt hält seriöse Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung und zum Personalstand höchstens für wenige Jahre möglich.

"Eine Garantie für 15 Jahre kann kein verantwortungsbewusster Unternehmer abgeben. Durch diese Reform wird die Unternehmensnachfolge zum unkalkulierbaren Risiko für die Erben, weil sie in ihrem unternehmerischen Handeln völlig geknebelt werden", sagt Rudolf.

Für problematisch halten Wirtschaftsverbände auch die Zahlung von 15 Prozent des Verkehrswerts. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kommt in seinen Berechnungen zu dem Ergebnis, dass die Regelung sogar eine höhere Steuerlast als die vorherigen 65 Prozent des Buchwerts auslösen können. Brigitte Neugebauer, Referatsleiterin Besteuerung beim DIHK, fordert daher: "Die Steuersätze müssen runter." Die Familienunternehmer selbst fühlen sich dabei auch den großen Konzernen gegenüber benachteiligt. Denn im Gegensatz zu den börsennotierten Kapitalgesellschaften gefährdet jeder Generationswechsel die Fähigkeit, bestehende Verbindlichkeiten rechtzeitig bedienen zu können.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Ein Brief an die Bundeskanzlerin.

Ein Beispiel für die Verunsicherung bei den Unternehmern ist Roland Mack. Er hat mit seinem Vater den Europa-Park im baden-württembergischen Rust aufgebaut - heute Deutschlands größter Freizeitpark. Eigentlich hatte Mack vor, das Familienunternehmen in die Hände seiner beiden Söhne zu geben, doch jetzt zögert er. "Viele Mittelständler können nicht einfach Unternehmensteile ausgliedern und verkaufen, um die Liquidität für die Steuerzahlung zu erreichen", sagt Mack. "Mit dem vorliegenden Entwurf würde die Reform vieler Familien überfordert."

In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel haben nun 76 Firmenchefs vor den Folgen des Gesetzesvorhabens gewarnt - darunter sind neben Mack auch Markus Miele, Claus Hipp, Trumpf-Chefin Nicola Leibinger-Kammüller, August Oetker und Reinhold Würth. Sie glauben, dass viele Nachfolger die Bedingungen für den Steuererlass nicht erfüllen können. Ihr Fazit: "Unternehmer werden angesichts der schnellen Veränderungen auf den globalen Märkten nicht in der Lage sein, die Regel einzuhalten."

Der Erfolg der Initiative ist allerdings unwahrscheinlich. DVEV-Vorstand Rudolf vermutet Kalkül: "Der Fiskus weiß selbst, dass die Auflagen kaum zu erfüllen sind und spekuliert ganz offensichtlich auf drastische Nachzahlungen und die damit verbundenen Steuereinnahmen", sagt der Rechtsanwalt. "Damit legt er aber die Axt an das wirtschaftliche Rückgrat Deutschlands." Die Folge: Im schlimmsten Fall kann das neue Erbrecht für Familien den Ruin bedeuten. Geben die Unternehmensnachfolger eines Tages die Firma auf, müssen sie auch die restlichen 85 Prozent des Verkehrswerts versteuern, den der Betrieb zum Zeitpunkt der Vererbung besessen hat.

Auch in der Politik ist das Vorhaben umstritten. "Große Familienunternehmen können in eine schwierige Lage geraten, wenn der Entwurf so umgesetzt wird, wie er auf dem Tisch liegt", sagt Josef Schlarmann, Vorsitzender der Mittelstands und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. - Zwar rechnet er damit, dass das endgültige Gesetz eine mildere Form haben werde. Doch selbst das, sagt Schlarmann, werde immer noch schlecht für den Mittelstand sein.

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