2 Bewertungen ***
15.05.2007 
Konkurrenz zur Limited

Deutschland bekommt Mini-GmbH

von Maximilian Steinbeis

Unternehmensgründer können künftig auch in Deutschland eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gründen. Darüber herrsche inzwischen in der Bundesregierung Einigkeit, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Am 23. Mai soll die Reform voraussichtlich im Kabinett beschlossen werden. Es wird sich einiges ändern, auch für die „echte“ GmbH.

Diese Zimmerleute auf Wanderschaft können künftig einfacher ihre eigene Firma gründen. Foto: dpaLupe

Diese Zimmerleute auf Wanderschaft können künftig einfacher ihre eigene Firma gründen. Foto: dpa

BERLIN. Anlass der GmbH-Reform ist der wachsende Konkurrenzdruck für die deutsche GmbH durch ausländische Billig-Rechtsformen wie die britische Limited. Diese sind weitaus billiger und weniger aufwändig zu gründen als die GmbH, deren Gründer mindestens 25 000 Euro Stammkapital mitbringen müssen. Daher entscheiden sich viele Existenzgründer, ihre Firma nach britischem Recht zu gründen und so in den Genuss der Haftungsbeschränkung zu gelangen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in ihrem Referentenentwurf vorgesehen, dieses Mindeststammkapital auf 10 000 Euro zu senken. Andere, allen voran der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jürgen Gehb, hatten zusätzlich eine neue Rechtsform für Kleinunternehmer und Existenzgründer gefordert. Zypries hatte dies bislang abgelehnt: Eine eigene Rechtsform sei überflüssig; die GmbH mit ihrem hohen Gläubigerschutzniveau dürfe nicht verwässert werden. Das Urteil der Wirtschaftsverbände war gespalten: Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) war eher skeptisch, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sprach sich für eine Mini-GmbH aus.

Jetzt hat sich Gehb durchgesetzt: Ein eigenes Gesetz für die „Unternehmergesellschaft“ (UG) soll es zwar nicht geben, wohl aber einen neuen Paragrafen 5a im GmbH-Gesetz. Dort wird die Möglichkeit eröffnet, eine Mini-GmbH ohne Stammkapital zu gründen. Die Gläubiger bleiben nicht ungeschützt: Für die Mini-GmbH gelten strenge Transparenzvorschriften. Außerdem wird die Gesellschaft verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und so Stück für Stück Eigenkapital aufzubauen. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10 000 Euro erreicht, kann sich die Mini-GmbH zur echten GmbH umwandeln, muss aber nicht.

Schlechte Nachrichten kommen auf die Notare zu: Ihr Geschäft dürfte durch das neue Gesetz Schaden leiden. Notarielle Beurkundungen werden nämlich künftig bei vielen GmbH-Gründungen nicht mehr nötig sein. In Zukunft soll es eine Mustersatzung für GmbHs geben, die gerade bei kleinen Unternehmungen die Standardformulierungen einer GmbH-Satzung enthält. Wenn sich die Gründer dieser Satzung bedienen und keine Grundstücke involviert sind, dann entfällt künftig das Bedürfnis der notariellen Beurkundung – eine Beglaubigung reicht.


Was genau ist die „Limited“? Lesen Sie es im Handelsblatt-Wirtschaftswiki nach - und wenn Ihnen die Erklärung nicht ausreicht, ergänzen und verbessern Sie sie:

» „Limited“ im Wirtschaftswiki.


Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne
Anzeige

Blogkommentare zu diesem Artikel

Anzeige

Mehr schaffen – weniger arbeiten 

29.06.2009IT-Podcast

An vielen Arbeitsplätzen ist es um die Effektivität schlecht bestellt. Das liegt aber meist nicht an unmotivierten Mitarbeitern, sondern an der Ausstattung und Arbeitsweise, die in den Unternehmen vorherrscht. Moderne IT-Technologien und Arbeitsabläufe können zu enormen Effizienzsteigerungen führen. Gut fürs Unternehmen und die Arbeitnehmer. Anhören


weiterHandelsblatt Quiz

Quiz : Firmennachfolge: Der Nächste, bitte!

Los geht's!Tausende Unternehmen stehen in Deutschland jedes Jahr vor einem Generationenwechsel. Die Nachfolge ist nicht nur die Schlüsselübergabe von einem Chef...

weiterBildergalerien

zurück
  • In zehn Schritten zur eigenen Firma

    In zehn Schritten zur eigenen Firma

    Die deutsche Franchise-Wirtschaft boomt: Der Umsatz der Unternehmen stieg im vergangenen Jahr um zehn Prozent. Das Konzept bietet nicht nur den täglichen Duft von frischen Brötchen, sondern auch ein reduziertes unternehmerisches Risiko. Doch wie funktionieren...Bildergalerie 

  • Die fünf Todsünden im Umgang mit B-...

    Die fünf Todsünden im Umgang mit B-Playern

    Nicht jeder möchte in der ersten Reihe sitzen. Gerade die Gelassenheit der so genannten B-Player hinsichtlich der eigenen Karriere wird oft falsch ausgelegt. Ihnen fehlt aber nicht die Motivation für den Aufstieg – sie legen nur keinen Wert darauf. Wichtiger ...Bildergalerie 

  • Optimaler Versicherungsschutz für w...

    Optimaler Versicherungsschutz für wenig Geld

    Versicherungen garantieren Unternehmern einen ruhigen Schlaf. Nur: Viel zu oft zahlen Mittelständler zu hohe Beiträge. Mit einer Überprüfung des Versicherungsschutzes können sie die Prämien deutlich senken. Handelsblatt.com zeigt, wie das geht und sich viel G...Bildergalerie 

vor

 

 

Frage des Tages

Der Bundesregierung zufolge gibt es keine Alternative zu einer Enteignung des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate. Teilen Sie diese Einschätzung?

Ja
Nein