Rechtsanwalt Andreas Karsten, der sich für den Interessenverband engagiert, meint: „Jeder der sich als Deutscher fühlt und auch hier wohnt und arbeitet, muss sich auch mit dem deutschen Finanzamt arrangieren. Jeder, der Ihnen etwas anderes erzählt, hat das System nicht verstanden.“ Die Zweigniederlassung bzw. der Verwaltungssitz in Deutschland ist steuerrechtlich als Betriebsstätte zu werten. Somit unterliegt beispielsweise der Gewinn der deutschen Ltd.-Niederlassung der Körperschaftsteuer in Deutschland, worauf der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Korts hinweist. Und wenn die Steuerpflicht in Deutschland besteht, ist auch eine Rechnungslegung nach deutschem Steuerrecht notwendig. Und schließlich bestimmt die Abgabenordnung (AO) noch, dass auch die Geschäftsführer der Ltd. die deutschen Steuerpflichen zu erfüllen haben und als Geschäftsführer dafür gerade stehen müssen.
Wer da trickst, hat relativ geringe Chancen. Denn auch die deutschen Finanzämter nehmen sich dieser Problematik an. Das Finanzamt Köln-Mitte hat bereits eigene Sachbearbeiter, die sich ausschließlich um Limited-Themen kümmern. „Die Rosinen-Theorie funktioniert bei der Limited jedenfalls nicht“, warnt Korts. Wer nur das Beste von beiden Rechtssystemen für sich herauspicken wolle, werde scheitern.
Es gibt weitere Klippen: So weist der Interessenverband darauf hin, dass manche Anbieter im Internet dafür werben, mit einer Limited könne man als Handwerker in Deutschland ohne Meisterbrief selbständig tätig werden. Stimmt nicht ganz: Da der deutsche Limited- Gründer natürlich in Deutschland Geschäfte machen will, benötigt er auch Geschäftsräume in Deutschland. Dann greift die deutsche Handwerksordnung – und die verlangt einen Meisterbrief. Voraussetzung für die „Befreiung“ vom deutschen Recht ist, dass der Betreffende über keinerlei Infrastruktur in Deutschland verfügt. RA Karsten: „An dieser Klippe werden die meisten Limited- Gründungen zur Umgehung des Meisterzwanges wohl scheitern.“ Die Limited müsse sich erst noch das Vertrauen des deutschen Marktes verdienen, lautet denn auch des Resümee der IHK Nord-Westfalen.



