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30.04.2008 

Laut NRW.Bank sind die Antragszahlen seit Umstellung vom privat-rechtlichen Hausbankenverfahren in das öffentlich-rechtliche Verwaltungsverfahren etwa gleich geblieben. Für 2008 werden rund 160 Anträge erwartet. „Die Umstellung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Anzahl der Anträge“, sagt Klaus Bielstein, Sprecher der NRW.Bank. Auf die Arbeitsbelastung schon: „Die Prüfung, die früher bei der Hausbank erfolgte, liegt jetzt bei uns.“

Ein Insider vermutet: „Das Wirtschaftsministerium will durch die Zentralisierung den Einsatz der Mittel besser kontrollieren.“ Dabei hätten die Banken vor Ort die Unternehmen ständig im Blick. Für Steuerberaterin Habel kommt die Ablösung des Hausbankverfahrens angesichts vorsichtiger Investitionen mittelständischer Unternehmen zur Unzeit. „Die neue Praxis der Antragstellung baut für mittelständische Betriebe unüberwindbare Hürden auf. Benachteiligt sind die kleinen Unternehmen, die besonders auf Zuschüsse angewiesen sind und sich mit dem Procedere nicht auskennen.“ Der Informationsvorsprung von Großunternehmen werde so nochmals vergrößert: „Konzerne haben eigene Finanzierungsabteilungen für Fördermitteln und sind daher im Vorteil.“


Investitionszuschüsse aus der Region

Verfahren: Die Vergabe von Investitionszuschüssen aus Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen (RWP) ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt. Zuständig für die Vergabe der Fördermittel sind direkt die jeweiligen Förderbanken des Landes. Die Adresse kann über die regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder direkt bei den Hausbanken erfragt werden.

Antragstellung: Die Unternehmen stellen ihren Antrag direkt bei der zuständigen Landesförderbank. Die Formulare dazu können zum Beispiel aus dem Internet heruntergeladen werden.

Zuschuss: Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms werden grundsätzlich sogenannte verlorene Zuschüsse vergeben. Das sind Geldleistungen, die zinslos gewährt und nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des RWP-Zuschusses liegt in Nordrhein-Westfalen bei maximal 2,5 Millionen Euro. Sie kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

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