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12.03.2007 

Auch das Verfassungsgericht hat in mehreren Urteilen 2006 einen „Qualifikationsnachweis mit strengsten Anforderungen und eine engmaschige Qualitätskontrolle der einzelnen Verwalter“ gefordert. Die höchsten Richter forderten Wissenschaftler und Praktiker auf, ein „schlüssiges Konzept“ mit Eignungskriterien zu entwickeln. Den Gesetzgeber sehen sie – vorerst – nicht in der Pflicht.

Das sieht der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) anders. Der Gesetzgeber müsse eine Beschränkung der Listen durch die Gerichte wieder zulassen, „damit die Qualität der Verwaltertätigkeit gewährleistet ist“, sagt VID-Vorsitzender Siegfried Beck. Allerdings: Auch Beck fordert „verlässliche Qualitätskriterien“ bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern „nach dem Prinzip der Bestenauslese“.


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Kriterien für professionelle Insolvenzverwaltung sind neben einer Arbeitsplatz- und Gläubigerbilanz auch der Umgang mit dem Firmenvermögen. Eine gute Treuhänderschaft kommt laut Haarmeyer mit 40 Prozent Verwaltungskosten an dem verteilungsfähigen Vermögen aus. Es gibt aber auch Verwalter, die 70 Prozent dafür verbrauchen.

„Verschleudert“ werde oft auch Vermögen beim Eintreiben von ausstehenden Forderungen der insolventen Firma. Manche Verwalter verkaufen einfach die offenen Rechnungen an professionelle Aufkäufer. Dafür erzielen sie aber oft noch nicht einmal 15 Prozent der ursprünglichen Beträge. Haarmeyer hält solche Quoten für pflichtwidrig. Denn gute Insolvenzmanager trieben wenigstens 30 Prozent, sehr gute mehr als 50 Prozent aller Forderungen ein.

Mittlerweile schaltet sich auch die Politik ein: Nordrhein-Westfalen will noch im Frühjahr im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren einbringen (Gavi). NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) will qualitative Mindeststandards für die Tätigkeit der Gerichte festlegen und die Gläubiger stärker in die Verfahren einbeziehen. Der Grund: „Die Gläubiger gestalten selten das Verfahren aktiv mit oder üben kaum eine Kontrollfunktion gegenüber den Insolvenzverwaltern aus“, sagte Müller-Piepenkötter dem Handelsblatt.

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