Ob und wann ein Kreditgeber Informationen aus dem Privatleben der Gesellschafter für die Bonitätsberechnung verwendet, steht meist im Zusammenhang mit der Art der Klienten. „Wir nutzen Auskunfteien wie die CEG vor allem dort, wo Betriebs- und Privatvermögen eng verwoben scheint – etwa bei Einzelunternehmen oder kleinen Kommanditgesellschaften“, erläutert Schneider. Finanzdienstleister, die sich vornehmlich auf kleinere Unternehmen konzentrieren, tendierten eher zu solchen Recherchemaßnahmen.
So zeigen sich Leasinganbieter, die überwiegend Großkunden betreuen, über die Rechercheaktivitäten ihrer Wettbewerber erstaunt. „Ich habe nicht gewusst, dass es Leasinggesellschaften gibt, die bei Leasingverträgen für Unternehmen auch das Zahlungsverhalten der Geschäftsführer ermitteln“, kommentiert Yvonne Herfurth, Unternehmenssprecherin der HVB Leasing.
Doch auch bei Banken ist bei der Kreditvergabe an kleinere Unternehmen der Blick auf das Zahlungsverhalten der geschäftsführenden Gesellschafter gang und gäbe. „Hat ein Unternehmen einen Jahresumsatz von etwa zwei Mill. Euro und eine geringe Eigenkapitalversorgung, ist es üblich, bei der Kreditvergabe auch die Privatkonten der Gesellschafter in die Bonitätsprüfung mit einzubeziehen“, sagt Volker Klein, Vertriebsleiter im Firmenkundengeschäft der Frankfurter Sparkasse.



