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09.03.2007 
Handelsblatt-Steuerreformcheck

Mittelständler sollten Rechtsform überdenken

von Axel Schrinner

Mit der geplanten Steuerreform kommen zahlreiche Änderungen auf mittelständische Unternehmen zu. Auch die Rechtsform dürfte auf den Prüfstand kommen. Denn während heute häufig die Personengesellschaft günstig ist, wird einer Handelsblatt-Untersuchung künftig eine andere Form an Bedeutung gewinnen.

Auf der Suche nach internationalen Investoren: Finanzminister Steinbrück will mit einer Senkung von Körperschafts- und Gewerbesteuer Deutschland attraktiver machen. Foto: dpaLupe

Auf der Suche nach internationalen Investoren: Finanzminister Steinbrück will mit einer Senkung von Körperschafts- und Gewerbesteuer Deutschland attraktiver machen. Foto: dpa

DÜSSELDORF. Die von der Bundesregierung geplante Steuerreform dürfte zahlreiche deutsche Personengesellschaften in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft drängen. Das gelte vor allem für große und ertragsstarke Unternehmen, so das Ergebnis des Handelsblatt-Steuerreformchecks, den die Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) und das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) durchgeführt haben.

Die Unternehmensteuerreform soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Kern ist die Senkung von Körperschaft- und Gewerbesteuer unter die Marke von insgesamt 30 Prozent. Damit soll Deutschland für internationale Investoren attraktiver werden; die Anreize für Konzerne, Gewinne ins Ausland zu verlagern, sollen sinken.

Für Personenunternehmen, die selbst nicht steuerpflichtig sind, wird ein neuer Thesaurierungstarif eingeführt. Im Unternehmen investierte Gewinne werden den Plänen zufolge zunächst mit 29,8 Prozent (inkl. Soli) besteuert. Werden diese Gewinne später ausgeschüttet, müssen sie nachversteuert werden. Unter anderen dazu wird eine Abgeltungsteuer für alle Kapitaleinkünfte, also auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne eingeführt. Gewinne, die nicht thesauriert werden, müssen von den Unternehmern hingegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – wegen Reichensteuer und Soli also maximal mit 47,5 Prozent. Kleinstunternehmen mit einem Betriebsvermögen von weniger als 205 000 Euro können mit dem neuen Investitionsabzugsbetrag ihren Gewinn mindern.

„Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland ist heute weder rechtsform- noch finanzierungsneutral“, sagt PwC-Vorstand Dieter Endres. Daran werde die Reform grundsätzlich wenig ändern. Allerdings könnte für viele Unternehmen künftig das Pendel in die entgegengesetzte Richtung ausschlagen. Während heute die Personengesellschaft häufig günstiger sei, werde künftig vielfach die Kapitalgesellschaft vorteilhaft sein. Für kleinere Unternehmen bleibt dagegen die Personengesellschaft attraktiver, die unter anderem von der verbesserten Anrechnung der Gewerbesteuer profitieren.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Personenunternehmen hätten nicht die Möglichkeit, ihre Belastung durch Verträge mit ihren Gesellschaftern zu beeinflussen.

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