Der Widerstand der Familienunternehmen gegen die geplante Reform der Erbschaftsteuer wächst. Kurz vor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf schlagen Wirtschaftsverbände und betroffene Unternehmer auf breiter Front Alarm.
BERLIN/DÜSSELDORF Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), befürchtet ein erhebliches „Standortproblem“ für Deutschland: „Die steuerliche Belastung für Betriebe wird nicht nur in Einzelfällen deutlich ansteigen“, sagte Braun dem Handelsblatt. Mittelfristig gefährde die geplante Neuregelung der Erbschaftsteuer „bei einer Reihe von Unternehmen den Stammsitz Deutschland – und damit natürlich auch viele Arbeitsplätze“.
Die Kritik des Mittelstands richtet sich gegen mehrere Kernelemente der geplanten Erbschaftsteuerreform. So will der Gesetzgeber Firmenerben nur dann vom größten Teil der Erbschaftsteuer befreien, wenn sie ihren Betrieb 15 Jahre lang weiterführen und die Zahl der Beschäftigten gleichzeitig über zehn Jahre konstant halten. Wird eine der Bedingungen auch nur in einem Jahr nicht erfüllt, entfällt der Steuernachlass komplett.
Mehrere unionsgeführte Bundesländer haben deshalb im Finanzausschuss des Bundesrats Ende vergangener Woche erhebliche Änderungswünsche eingebracht. Der Bundestag berät erstmals in der kommenden Woche über den Gesetzentwurf. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lehnt Korrekturen am Entwurf bisher jedoch ab. Steinbrück hatte gemeinsam mit dem hessischen CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch über mehrere Monate an einer Neuregelung gearbeitet.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Regierung bis Ende des Jahres die Bewertungsregeln für Immobilien, Betriebsvermögen und Kapitalanlagen vereinheitlichen. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von bisher etwa vier Mrd. Euro fließen an die Bundesländer. Statt einer erhofften Erleichterung bringen die neuen Steuerregeln nach Ansicht vieler Mittelständler eine erhebliche Verschlechterung. Deshalb drängen sie auf Nachbesserungen.
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Das Beispiel des Düsseldorfer Maschinen- und Anlagenbauers SMS Group zeigt die schwerwiegenden Folgen der geplanten Änderungen: Das Familienunternehmen erwartet eine „dramatische Höherbewertung“ seiner betrieblichen Vermögenswerte und damit eine „wesentlich höhere Steuerbelastung“, sagte SMS-Chef Heinrich Weiss dem Handelsblatt. Die Bundesregierung gefährde damit auch die geplanten Investitionen des Unternehmens. SMS will in den nächsten Jahren allein an den deutschen Standorten über 100 Mill. Euro investieren. Weiss plädiert daher für „eine Abschaffung der Erbschaftsteuer wie in Österreich“, um „die Liquidität und damit die Innovationskraft der Familienunternehmen und ihre Investitionsbereitschaft am Standort Deutschland zu stärken“.
Werner Borgers, Vorstandschef des Autozulieferers und Maschinenbauers Borgers AG, wandte sich schriftlich mit der Bitte um Änderungen an Finanzminister Steinbrück. Die geplante Koppelung der Steuerentlastung an eine bestimmte Lohnsumme über zehn Jahre sei unrealistisch: „Wir können seriöserweise nur Prognosen für die nächsten zwei bis fünf Jahre treffen“, sagte er. In einer Stellungnahme machen auch die acht führenden Wirtschaftsverbände auf die Gefahren der Erbschaftsteuerpläne aufmerksam. „Bei Umsetzung des vorliegenden Kabinettsentwurfs würde die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen deutlich teurer, in jedem Falle aber erheblich risikoreicher und bürokratischer“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. Patrick Adenauer, Präsident des Verbands der Familienunternehmer, kritisiert die weltfremden und viel zu restriktiven Bedingungen für einen Steuernachlass. Die „explosionsartige Verbreiterung“ der Steuerbemessungsgrundlagen und die steigenden Erbschaftsteuertarife entlarvten das „wahre Ziel dieser Reform“, eine Erhöhung der Steuereinnahmen.
Nach Ansicht von Wilfried Schulte, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, bedeuten die vorliegenden Pläne besonders für ertragsstarke Unternehmen eine „erhebliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Erbschaftsteuerrecht“. Die KPMG hat berechnet, dass die Steuerlast im Einzelfall um mehr als das Zehnfache höher ausfallen kann als bisher. In einer Anzeigenkampagne warnte KPMG deshalb vor der Reform.
Falle Erbschaftsteuer
Die Bundesregierung will in den nächsten Monaten ihre Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer beschließen.
Die neuen Regeln sollen rückwirkend in Kraft treten.
Mittelständische Unternehmen fürchten erhebliche Nachteile, sollten die Pläne umgesetzt werden. Experten schätzen, dass eine Vielzahl der rund 70 000 Firmenübertragungen pro Jahr gefährdet ist.
Anfang März will die Regierung deshalb Sachverständige zu einer Anhörung einladen. 2002 betrug der Anteil des Betriebsvermögens am steuerpflichtigen Erbe knapp acht Prozent.
