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05.02.2008 

Das Beispiel des Düsseldorfer Maschinen- und Anlagenbauers SMS Group zeigt die schwerwiegenden Folgen der geplanten Änderungen: Das Familienunternehmen erwartet eine „dramatische Höherbewertung“ seiner betrieblichen Vermögenswerte und damit eine „wesentlich höhere Steuerbelastung“, sagte SMS-Chef Heinrich Weiss dem Handelsblatt. Die Bundesregierung gefährde damit auch die geplanten Investitionen des Unternehmens. SMS will in den nächsten Jahren allein an den deutschen Standorten über 100 Mill. Euro investieren. Weiss plädiert daher für „eine Abschaffung der Erbschaftsteuer wie in Österreich“, um „die Liquidität und damit die Innovationskraft der Familienunternehmen und ihre Investitionsbereitschaft am Standort Deutschland zu stärken“.

Werner Borgers, Vorstandschef des Autozulieferers und Maschinenbauers Borgers AG, wandte sich schriftlich mit der Bitte um Änderungen an Finanzminister Steinbrück. Die geplante Koppelung der Steuerentlastung an eine bestimmte Lohnsumme über zehn Jahre sei unrealistisch: „Wir können seriöserweise nur Prognosen für die nächsten zwei bis fünf Jahre treffen“, sagte er. In einer Stellungnahme machen auch die acht führenden Wirtschaftsverbände auf die Gefahren der Erbschaftsteuerpläne aufmerksam. „Bei Umsetzung des vorliegenden Kabinettsentwurfs würde die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen deutlich teurer, in jedem Falle aber erheblich risikoreicher und bürokratischer“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. Patrick Adenauer, Präsident des Verbands der Familienunternehmer, kritisiert die weltfremden und viel zu restriktiven Bedingungen für einen Steuernachlass. Die „explosionsartige Verbreiterung“ der Steuerbemessungsgrundlagen und die steigenden Erbschaftsteuertarife entlarvten das „wahre Ziel dieser Reform“, eine Erhöhung der Steuereinnahmen.

Nach Ansicht von Wilfried Schulte, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, bedeuten die vorliegenden Pläne besonders für ertragsstarke Unternehmen eine „erhebliche Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Erbschaftsteuerrecht“. Die KPMG hat berechnet, dass die Steuerlast im Einzelfall um mehr als das Zehnfache höher ausfallen kann als bisher. In einer Anzeigenkampagne warnte KPMG deshalb vor der Reform.


Falle Erbschaftsteuer

Die Bundesregierung will in den nächsten Monaten ihre Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer beschließen.

Die neuen Regeln sollen rückwirkend in Kraft treten.

Mittelständische Unternehmen fürchten erhebliche Nachteile, sollten die Pläne umgesetzt werden. Experten schätzen, dass eine Vielzahl der rund 70 000 Firmenübertragungen pro Jahr gefährdet ist.

Anfang März will die Regierung deshalb Sachverständige zu einer Anhörung einladen. 2002 betrug der Anteil des Betriebsvermögens am steuerpflichtigen Erbe knapp acht Prozent.

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