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23.01.2007 
Gesetzentwurf hinter Erwartungen

Mittelstand wartet auf spürbare Entlastung

von Klaus Stratmann

Die geplante Entlastung des Mittelstands bleibt hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück. Einige seit langem geforderte Erleichterungen für kleinere und mittlere Unternehmen haben den Weg in das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) nicht gefunden.

BERLIN. Das MEG II steht morgen auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Wirtschaftsvertreter, aber auch Wirtschaftpolitiker aus der Koalition sind enttäuscht.

Im MEG II sind 17 Erleichterungen für den Mittelstand zusammengefasst. So werden etwa Existenzgründer von statistischen Meldepflichten befreit, statistische Erhebungen bei Kleinunternehmen auf drei Stichproben pro Jahr beschränkt, für viele kleinere Unternehmer entfällt die Buchführungspflicht. Die Vorschläge für das MEG II kamen im Wesentlichen aus dem Wirtschafts-, dem Verkehrs- und dem Finanzministerium. Die Federführung für das Gesetz liegt im Wirtschaftsressort.

Insgesamt summieren sich die Entlastungen für die Firmen jährlich auf 60 Mill. Euro – ein bescheidener Betrag, wenn man bedenkt, dass sich die Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft jährlich auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag belaufen. Das erste Entlastungsgesetz war bereits im vergangenen Sommer verabschiedet worden. Es entlastet die Unternehmen von Auskunfts- und Berichtspflichten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte den Bürokratieabbau zu Beginn ihrer Amtszeit zu einem ihrer zentralen Themen erklärt.

Die Zwischenbilanz der Regierung ist auch aus der Sicht der Wirtschaft bescheiden. Das MEG II sei allenfalls „ein Tröpfchen auf den heißen Stein“, sagt Arndt Kirchhoff, Vorsitzender des BDI-Mittelstandsausschusses. „Während über das MEG II diskutiert wurde, sind bereits viele weitere neue Regelungen entstanden, die zu erheblichen Belastungen führen“, sagt Kirchhoff. Als Beispiele nennt er das Gleichbehandlungsgesetz und die EU-Chemikalienrichtlinie Reach. „Unter dem Strich weiß ich daher nicht, ob wir es insgesamt mit steigenden oder sinkenden Bürokratiekosten zu tun haben.“

An konkreten Vorschlägen, wie man das MEG II ergänzen könnte, fehlt es nicht. Mittelstandspolitiker der Koalition fordern seit langem, die Generalunternehmerhaftung und die Bauabzugsteuer mit in das Gesetz aufzunehmen. In Regierungskreisen hieß es allerdings, keines der beiden Vorhaben habe die Chance, Eingang ins MEG II zu finden. Finanz- und Sozialministerium hätten sich erfolgreich dagegen gewehrt, die beiden Regelungen abzuschaffen.

Die Generalunternehmerhaftung wurde 2002 für den Baubereich eingeführt. Demnach haftet der Hauptunternehmer dafür, dass Subunternehmer die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ähnlich verhält es sich mit der Bauabzugsteuer: Auftraggeber von Handwerkern oder Baufirmen müssen die Umsatzsteuer auf der Handwerkerrechnung selbst direkt an das Finanzamt überweisen. Die Regelungen lassen sich nur über Freistellungserklärungen umgehen. Die wiederum erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand.

„Dass der zweite Anlauf für ein weiteres Mittelstandsentlastungsgesetz diese zwei wichtigen Reformziele nicht berücksichtigt, stößt auf mein totales Unverständnis“, sagt Michael Fuchs (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der Union. „Die Wirtschaft braucht hier dringend bürokratische Entlastung. Doch ich bleibe zuversichtlich und hoffe, dass die Verhandlungen im Bundestag hier noch einiges bewegen können“, so Fuchs. Auch Wirtschaftspolitiker der SPD signalisieren, dass sie einen Wegfall der Regelungen für angebracht halten.

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